Amtsgericht Mönchengladbach Zeuge sagt, er sei der Vater des Angeklagten
Mönchengladbach/Neuss · Im Gericht wurden am Dienstag ein Mann und Frau gehört, die angaben, der Vater und die Tante des 24-jährigen Angeklagten zu sein. Sie konnten auch Familienfotos vorlegen. Doch der Hochstapler stritt alles ab.
Der Zeuge, der am Dienstag vor dem Amtsgericht Mönchengladbach aussagt, ist 55 Jahre alt, Deutscher und gelernter Lagerlogistiker. Außerdem gibt er an, der Vater des 24-jährigen Angeklagten in einem Prozess wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung zu sein. Doch dieser schüttelt nur den Kopf, als sich der Zeuge als sein Vater vorstellt. Laut eigener Aussage war der Vater britischer und adeliger Herkunft, Berufssoldat und wurde 2012 im Afghanistan-Krieg getötet. Damit bleibt er bei seiner Version, die er bereits im Januar 2021 erläutert hatte. Da wurde die Hauptverhandlung wegen vielfachen Betrugs gegen den 24-Jährigen zum ersten Mal eröffnet. Laut Anklage soll der 24-Jährige zwischen November 2018 und August 2020 in 64 Fällen unter falschen Namen Wohnungen und Autos angemietet sowie Luxusgüter bestellt haben. Der erste Prozess platzte und startete am 20. Mai zum zweiten Mal.
Bereits im ersten Verfahren hatte der Angeklagte angegeben, den Mann nicht zu kennen. Doch der Zeuge berichtet am Dienstag erneut von der fast 25-jährigen Beziehung zu der Kindsmutter, durchbrochen durch mehrere Trennungen. Seine Lebensgefährtin sei 2016 im Krankenhaus gestorben. Auch hier weichen die Schilderungen der beiden Männer ab: Der Angeklagte hatte erklärt, seine Mutter sei im Jahr 2012 verstorben, und zwar, als sie telefonisch die Todesnachricht ihres Mannes erhalten habe.
Der Zeuge legt Geburts-Unterlagen aus dem Krankenhaus vor, zeigt auch einige Bilder aus den ersten Lebensjahren des Sohnes. Nach eigener Aussage arbeite sein Sohn im Management und sei viel im Ausland unterwegs. Das hätte zwar zu den Autos gepasst, die dieser fuhr, jedoch nicht zu der Tatsache, dass er sich Geld von ihm geliehen, aber nie zurückbezahlt hätte.
Anschließend sagt die Schwester des Zeugen aus. Sie erklärt, Tante und Patentante des Angeklagten zu sein. Als Beleg zeigt die 57-Jährige Fotos seiner Taufe, der Einschuldung und Kommunion sowie mehrere, die dieser als Statusfotos in einem Messenger-Dienst veröffentlichte und von denen sie Screenshots fertigte. Im Jahr 2017 habe sie ihren Neffen „von der Polizei freigekauft“, indem sie 1800 Euro für ihn hinterlegt habe. Im August 2018 habe er ihr dann eine 15-minütige Sprachnachricht übermittelt und erneut um Geld gebeten.
An diesem Tag legt der Richter Listen mit diversen Konten des Angeklagten aus den Jahren 2014 bis 2020 vor. Während der Angeklagte von drei oder vier Konten sprach, liegt dem Richter eine Übersicht von 53 Konten vor. Ein Urteil wird für den 17. Juni erwartet.