Heimtiere aus der Ukraine Achtung bei der Tier-Aufnahme

Kreis Viersen · Schutzmaßnahme: Haustiere aus der Ukraine müssen beim Kreis gemeldet werden.

 Auch die Haustiere werden bei der Flucht aus der Ukraine nicht zurückgelassen.

Auch die Haustiere werden bei der Flucht aus der Ukraine nicht zurückgelassen.

Foto: dpa/Markus Schreiber

. (Red) Schutzsuchende Menschen aus der Ukraine erreichen in diesen Tagen auch den Kreis Viersen. Oftmals werden die Geflüchteten von ihren Haustieren – dazu zählen Hunde, Katzen und Frettchen – begleitet. Für die Einreise von Haustieren in die Europäische Union gelten europaweit einheitliche Vorgaben. Dies ist vor allem wichtig, um die hier lebenden Tiere vor einer Verbreitung von Tierseuchen wie beispielsweise der Tollwut zu schützen. Die EU-Kommission hat aufgrund der aktuellen Situation entschieden, dass für die Einreise von Heimtieren in die Europäische Union keine Genehmigung vorab notwendig ist.

Nach Angaben des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW muss die Unterbringung von Hunden, Katzen oder Frettchen aus der Ukraine dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen gemeldet werden. Die Tierärztinnen und Tierärzte des Kreises werden Kontakt zu den Geflüchteten sowie der Unterbringungsfamilie aufnehmen. Sollte eine Klärung des Tollwut-Status oder eine Impfung gegen Tollwut notwendig sein, kann dies bei jedem praktischen Tierarzt durchgeführt werden.

Aufgenommene Tiere zunächst von heimischen Tieren trennen

Auch wenn das Risiko für eine Einschleppung der Tollwut durch das Mitbringen der Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine als gering einstuft wird, müssen die aufgenommenen Tiere, die privat untergebracht werden, zunächst getrennt von den schon dort lebenden Tieren gehalten werden, teilt der Kreis Viersen weiter mit. Auch bei Spaziergängen sind Kontakte mit anderen Tieren zu vermeiden.

Die Tiere können teilweise in Tierpensionen oder Pflegestellen im Kreis Viersen untergebracht werden, wenn diese nicht in eine Sammelunterkunft mitgenommen werden können. Für Informationen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen zur Verfügung unter 02162/39-1309 oder per E-Mail an

(RP)