Hospital plant den Aufbau einer Neurologie-Abteilung

Betreiber Artemed freut sich über den Zuschlag für das Projekt. Es liegt allerdings noch ein Widerspruch gegen die Entscheidung pro Kempener Krankenhaus vor.

Foto: Kurt Lübke

Kempen. Das Kempener Krankenhaus kann sich in nächster Zeit weiterentwickeln. Wie berichtet, hat das Hospital zum Heiligen Geist den Zuschlag für den Aufbau einer Neurologie bekommen. Auf Nachfrage der WZ erklärte Thomas Paßers, Geschäftsführer Hospital Zum Heiligen Geist Kempen: „Wir freuen uns, dass wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales neurologische Planbetten zur Fortführung unserer neurologisch-neurochirurgischen bzw. fachübergreifenden Frührehabilitation zugesprochen bekommen haben. Dies ermöglicht es uns, weitere neurologische Versorgungsangebote in Kempen zu etablieren. Hier prüfen wir gerade, inwieweit die Ausweitung unseres medizinischen Angebotes sinnvoll ist.“

Im Januar hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die Erlaubnis für die Einrichtung erteilt. Die Genehmigung sei rechtskräftig, aber noch nicht bestandskräftig, weil ein Widerspruch dagegen vorliege, teilte die Bezirksregierung auf WZ-Nachfrage mit. Der Widerspruch habe aber keine aufschiebende Wirkung. Wenn das Hospital möchte, kann es mit dem Aufbau also beginnen. Über diesen Widerspruch wird nun beschieden, heißt es aus Düsseldorf. Danach hätte die Partei, die Widerspruch eingelegt hat, auch noch die Möglichkeit Klage einzureichen.

Im Oktober 2016 hatte die WZ über den Ärger beim „Kampf um die Neurologie“ im Kreis Viersen berichtet. Denn es gab durchaus mehrere Interessenten. Das Hospital zum Heiligen Geist in Kempen und die Alexianer Tönisvorst hatten Anträge gestellt. Zudem wollten das Allgemeine Krankenhaus Viersen (AKH) und das Städtische Krankenhaus Nettetal beide eine neurologische Abteilung mit 40 beziehungsweise 30 Betten aufbauen. Damit war nach dem Buhlen um die Geriatrie im Kreis Viersen erneut ein Konkurrenzkampf um eine medizinische Fachabteilung entbrannt.

Mit Blick auf das Thema Geriatrie bedauerte damals Michael Wilke, Geschäftsführer der Alexianer Tönisvorst, dass durch den Nettetaler Antrag ein guter Kompromiss zunichte gemacht worden sei und sich eine Entscheidung wohl bis nach der Landtagswahl 2017 hinziehen könnte.

Nun ist in Sachen Neurologie also im Januar die Entscheidung gefallen. Die Alexianer in Tönisvorst hatten zwischenzeitig bereits verzichtet, um den Standort im Gegenzug mit anderen Maßnahmen zukunftssicher zu machen (die WZ berichtete). So wurden sieben Planbetten für die chirurgische Abteilung bewilligt und die geplante Fusion zwischen den Alexianer-Krankenhäusern in Tönisvorst und Krefeld wird wohl genehmigt.

Bei einem Pressegespräch zum Gesundheitsreport 2018 in der vergangenen Woche hatte AOK-Regionaldirektor Heinz Frohn die Vergabe gelobt, weil am Kempener Hospital auch schon eine neurologische Frührehabilitation angesiedelt sei.

Auf seiner Homepage erklärt Hospital-Betreiber Artemed, dass die Abteilung für fachübergreifende Frührehabilitation als Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des entsprechenden Landesministeriums Zeichen setze. Realisiert worden war die Abteilung 1998, als das Hospital noch unter kirchlicher Führung stand. Genutzt wurden Bundesmitteln, für die sich der Kempener Bundestagsabgeordnete Julius Louven (CDU) stark gemacht hatte.

Nach Angaben des Hospitals verfügt die Abteilung über langjährige Erfahrung und steht für ein innovatives Konzept der früh einsetzenden Rehabilitation im Akutkrankenhaus. „Dabei ist es unser Prinzip, den Heilungsprozess unserer Patienten so früh wie möglich durch Mobilisierung und Aktivierung zu fördern, damit sie schnellstmöglich ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zurückerlangen“, so Artemed.

Im Rahmen der Frührehabilitation würden sämtliche fachübergreifenden sowie neurologischen und neurochirurgischen Krankheitsbilder therapiert. Die Abteilung verfüge in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Hauses über die Kompetenz und die Ressourcen, um weitgehend alle neurologischen, neurochirurgischen und weiteren Krankheitsbilder eines Akutkrankenhauses, die eine frühestmögliche Rehabilitation erfordern, qualifiziert zu behandeln. An erster Stelle stehe dabei der Schlaganfall und dessen Folgen.