Kaldenkirchen: Bewährung für Missbrauch

Ein Kaldenkirchener wurde verurteilt, weil er eine Siebenjährige im Genitalbereich berührt hat.

Krefeld/Kaldenkirchen. "Ich habe sexuelle Handlungen mit Sicherheit nicht vorgenommen", verteidigte sich gestern Rolf C. (Name von der Redaktion geändert) aus Kaldenkirchen vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts, die als Jugendkammer tagte. Bei der Behauptung blieb der 31-jährige Angeklagte allerdings nicht lange.

Nachdem er Fotos, die bei ihm sichergestellt wurden, gesehen und sich mit seinem Anwalt beraten hatte, räumte er ein, als Babysitter beim Kuscheln und Schmusen doch zu weit gegangen zu sein. Über seinen Anwalt ließ er mitteilen, dass er über sein Tun selbst erschrocken sei und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wolle.

Vorgeworfen wurde ihm laut Anklage, zwischen Frühjahr und Dezember 2007 ein ihm als Babysitter anvertrautes siebenjähriges Mädchen im Genitalbereich berührt zuhaben. "Wenn die Berührung auch nur über die Windel geschah, es ist Missbrauch", stellte die Richterin klar, "es gibt Dinge, die für Erwachsene gegenüber Kindern tabu sind." Zwar sei kein größerer Schaden entstanden. Aber, so warf sie ihm vor: "So werden Kinder zu Opfern gemacht."

In seinem Plädoyer fasste sich der Staatsanwalt kurz. Trotz einer einschlägigen Vorstrafe beantragte er zwei Jahre Haft mit Bewährung. "Bei Wiederholung", warnte er, "gibt’s Gefängnis und da wird’s schrecklich."

Die Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Der jugendlich wirkende Angeklagte versprach: "Ich werde daran arbeiten, keinen Fehler mehr zu machen."

Zwei Jahre mit dreijähriger Bewährung verhängte denn auch die Richterin mit den Auflagen, innerhalb von drei Monaten eine Therapie zu beginnen und keine Tätigkeit als Babysitter anzunehmen. "Halten Sie sich daran", gab sie ihm mit auf den Weg.