Abhängig von Einkommensgrenzen Günstige Eigenheim-Kredite vom Land auch für Kempener

Kempen · Kempen gehört nach Angaben der LBS Landesbausparkasse zu den Kommunen, in denen die Unterstützung durch das Land kräftig ausfällt. Was Interessenten dazu wissen sollten.

Wer baut oder Wohneigentum zur Selbstnutzung erwirbt und kein zu hohes Einkommen hat, kann sich um günstige Darlehen bewerben.

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(emy) Wer erstmalig ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst nutzen möchte, kann vom Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung bekommen. „Anspruch haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten“, informiert die LBS Landesbausparkasse Nordwest. In Kempen könne eine vierköpfige Familie ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 196 000 Euro erhalten, wenn das Brutto-Jahresgehalt nicht mehr als knapp 66 000 Euro erreiche. Der Anspruch besteht unabhängig von Alter und Familienstand, also auch für Alleinstehende, Kinderlose oder Haushalte mit erwachsenen Kindern. Der Zinssatz für die Darlehen sei für 30 Jahre festgeschrieben und liege bei 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Die Zinssätze bei Banken lägen derzeit bei rund vier Prozent. Attraktiv seien die öffentlichen Mittel auch durch einen Tilgungsnachlass des Landes; zehn Prozent des Darlehens müsste nicht zurückgezahlt werden. Die günstigen Darlehen des Landes sollen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Wohneigentum entlasten. Darum gelten für die Vergabe Einkommensgrenzen. Werden diese um bis zu 40 Prozent überschritten, können die öffentlichen Mittel immer noch in Anspruch genommen werden, aber nicht in voller Höhe. Für die Berechnung werden Kommunen nach LBS-Angaben – abhängig von den Immobilienpreisen – bestimmten Kostenkategorien von eins bis vier zugeordnet. Kempen ist jetzt neu in die Kategorie 3 eingeordnet (vorher 4). Je höher die Kostenkategorie einer Gemeinde, desto höher ist das Grunddarlehen. Entsprechend liegt die Grundförderung in Kempen bei 148 000 Euro – bei Überschreitung der Einkommensgrenzen sind es 60 000 Euro weniger. Dazu kommen bis zu 24 000 Euro je Kind oder Schwerbehindertem sowie weitere Fördermöglichkeiten. Wer etwa mit Holz baut, erhält 17 000 Euro zusätzlich, bei Barrierefreiheit sind es 11 500 Euro.

(emy)