„Sozialer Tag“ am 4. Juni Schüler der Gesamtschule suchen Jobs für einen Tag

Kempen · Neuntklässler der städtischen Gesamtschule arbeiten am 4. Juni für einen Tag in Betrieben oder Geschäften mit. Das so verdiente Geld ist für den guten Zweck bestimmt.

Der „Soziale Tag“ hat an der Gesamtschule Tradition. 6400 Euro erarbeiteten die Neuntklässler im vergangenen Jahr für den guten Zweck.

Foto: Norbert Prümen

(tre) An der städtischen Gesamtschule Kempen wirft der traditionelle „Soziale Tag“ seine Schatten voraus. Am Donnerstag, 11. April, findet die Auftaktveranstaltung statt, bei der sich die Vertreter der Organisationen vorstellen, deren Projekte in diesem Jahr durch den Einsatz der Schüler finanziell unterstützt werden sollen. Es handelt sich um drei Vereine: die Kempener Tafel, das „Haus der Sonne“ und das Tierheim des Tierschutzvereins Krefeld. Der „Soziale Tag“ der Gesamtschule Kempen selbst findet am Dienstag, 4. Juni, statt. Die Neuntklässler sind dazu auf der Suche nach Unternehmen, in denen sie an diesem Datum einen Tag lang für den guten Zweck arbeiten können. Das Projekt gehört seit Bestehen der Gesamtschule mit zum Schulprogramm: Die Neuntklässler gehen für einen Tag einer Arbeit in einem Unternehmen nach, das sie sich selbst ausgesucht haben. Das dort erarbeitete Geld fließt den ausgesuchten sozialen Projekten zu. Hinter der Kempener Tafel steht der Verein Martinus-Hilfe. Durch das Engagement ehrenamtlicher Helfer und Spender kann die Tafel bedürftige Menschen aus Kempen mit Lebensmittel unterstützen. Dazu kommt der Verein „Haus der Sonne“: Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Kamerun mithilfe einer Grundversorgung und dem Zugang zu Bildung und Beruf ist Ziel des Vereins, der von Kempenern gegründet wurde. Damit ist Hilfe zur Selbsthilfe angesagt.

Hand in Hand arbeiten Verein und Tierheim im Sinne der Verbesserung des Tierwohls und der Vermittlung von schutzbedürftigen Tieren verschiedener Art. Das Tierheim finanziert seinen Bedarf für die Unterbringung und Pflege der Tiere aus Spenden.

Erlöse an alle drei Organisationen können aber nur fließen, wenn die Schüler für den 4. Juni einen Arbeitsplatz auf Zeit finden. So werden bei vielen Unternehmen, Geschäften und Handwerksbetrieben in den nächsten Tagen die Telefone klingeln oder E-Mails mit der Frage eingehen, ob die Möglichkeit besteht, für einen Tag gegen ein vorher vereinbartes Entgelt arbeiten zu können.

Dazu gibt die Gesamtschule einige Hinweise: Arbeitgeber schließen mit dem Schüler oder der Schülerin eine Arbeitsvereinbarung ab. Arbeitsrechtlich fällt die Aktion nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Entsprechend sind die Schüler unfall- als auch haftpflichtversichert. Das Entgelt für die Arbeitsleistung kann per Überweisung auf das in der Arbeitsvereinbarung angegebene Konto geschehen. Die Tätigkeit der Schüler ist weder steuer- noch und abgabenpflichtig. Die Kosten können als Betriebskosten verbucht werden.

(tre)