Kempen: Verfolgungsjagd - Bewährung für 17-Jährigen

Der Jugendliche muss nicht ins Gefängnis, aber für den Schaden aufkommen.

Kempen/Euskirchen. Im Prozess um die Verfolgungsjagd durch den Kreis Viersen und die Kempener Innenstadt ist ein Urteil gefallen.

Der Fahrer des gestohlenen VW-Busses, ein mittlerweile 17-jähriger Schüler aus Meckenheim, wird zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 200 Sozialstunden innerhalb der kommenden sechs Monate verurteilt.

Außerdem darf er zwei Jahre lang keinen Führerschein machen und muss an einer Verkehrserziehung teilnehmen.

Das Urteil entspräche den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und sei somit rechtskräftig, sagt Georg Potthast, Direktor des Amtsgerichts Euskirchen.

Berufung oder Revision werde es nicht geben. Der Fall wurde wegen der Herkunft des Angeklagten in Euskirchen verhandelt.

Als Zeugen waren fünf Polizisten, die an der Verfolgungsjagd beteiligt waren, und der 17-jährige Beifahrer des Angeklagten geladen. Alle sagten gegen den Schüler aus.

Das Video eines Polizeihubschraubers zeigt eindeutig, wie er mehrere Polizeisperren umfahren und Einsatzfahrzeuge der Beamten gerammt hatte. Letztlich war der Angeklagte "halbherzig geständig", so Potthast. Zumindest habe er nicht mehr geleugnet.

Bei der Verfolgungsjagd entstand ein Sachschaden in Höhe von 30 000 Euro an den Polizeiwagen. Diese werden dem Täter zur Last gelegt, da jeder ab dem 14. Lebensjahr haftbar ist für Schäden, die er verursacht.

Potthast rechnet mit einem Zivilprozess, in dem das Land NRW einen Vollstreckungsbeschluss erwirkt. So sei der Jugendliche bis zu 30 Jahre lang finanziell zur Rechenschaft zu ziehen.

Den Schaden am Schaufenster der Deichmann-Filiale, in die der VW-Bus gerast war, beziffert die Staatsanwalschaft mit 2000 Euro, die ebenfalls der Schüler bezahlen muss.

Noch nicht klar ist, wie die Jugendlichen in den Besitz des Wagens gekommen sind. Der Angeklagte gab an, das Fahrzeug auf einem Feld gefunden zu haben. Das allerdings werde laut Georg Potthast in einem weiteren Prozess geklärt.