Dezentrale Lösung für Corona-Schnelltests In 15 Minuten zum Testergebnis im Kreis Viersen

Kreis Viersen   · Der Kreis Viersen setzt bei den Corona-Schnelltests auf eine dezentrale Lösung. Je mehr Tests am Tag möglich, desto besser. Aber es hapert noch ein wenig an der Umsetzung.

 Geschultes Fachpersonal in Arztpraxen, Apotheken oder auch Testzentren darf die Corona-Schnelltests durchführen.

Geschultes Fachpersonal in Arztpraxen, Apotheken oder auch Testzentren darf die Corona-Schnelltests durchführen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Corona-Schnelltests sind neben den Impfungen das Gebot der Stunde zur Eindämmung der Pandemie. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer am Sonntag, 7. März,  an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ebenfalls am Sonntag umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung in NRW erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, seit Montag, 8. März, auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürger anbieten und abrechnen können.

„Die Politik war schneller als wir“, sagt Dr. Arndt Berson, der in seiner Tätigkeit als Kempener Hausarzt, Leiter des Testzentrums in Kempen und Federführer bei der Impfkampagne des Kreises gleich mehrfach von der Aufgabenerfüllung betroffen ist. Eine so kurzfristige Umstellung zum Beispiel des Testzentrums (CUZ), das in Kempen mit zwei eingerichteten Containern betrieben wird, sei nur schwer umsetzbar. „Es muss abgeklärt werden, wie das Ganze räumlich und personell so umgesetzt werden kann, dass wir weiterhin die Sicherheit aller gewährleisten können.“ Sprich, es müssen nach wie vor die Abstände eingehalten werden können und keine langen Schlangen entstehen. „Auch bei einem Schnelltest dauert es 15 bis 20 Minuten bis das Ergebnis sichtbar ist. So lange müssen die Menschen dann vor Ort warten. Zudem müssen die Daten vorher von einem Mitarbeiter aufgenommen werden und im Anschluss sollte der zu Testende auch eine Bescheinigung über das Ergebnis erhalten“, erklärt Berson. All dies zu berücksichtigen, lässt für ihn keine andere Möglichkeit zu, als auch die Schnelltests über eine vorherige Terminvereinbarung zu organisieren. Die wiederum muss natürlich auch geplant werden. Im Testzentrum könne man sicherlich die ohnehin vorhandene digitale Anmeldung nutzen, aber wie kann das in Arztpraxen oder Apotheken aussehen? „Wir werden definitiv nicht die Möglichkeit haben – zeitlich, wie auch personell – Anmeldungen über das Telefon entgegenzunehmen“, sagt Olaf Orthen, der in Kempen die Thomas-Apotheke, die Bärenapotheke am E-Center und die Apotheke im Arnoldhaus betreibt. Für seine Apotheken sieht er die organisatorische Lösung in der App „DoctorBox“, die wie eine digitale Gesundheitskarte funktioniert und mit der sowohl der Termin gebucht, als auch das Test-Ergebnis abgerufen werden kann. Räumlich plant Orthen ein Zelt vor der Thomasapotheke aufzustellen. Und zwei bis drei Mitarbeiter mit entsprechender Schutzkleidung für die Schnelltests und die Organisation wie Datenaufnahme und dergleichen abzustellen.

Der Wille mitzuhelfen, reicht allerdings nicht. Die neue Coronavirus-Testverordnung definiert in einer Anlage die Mindestanforderungen an Teststellen zur Anwendung von Antigen-Schnelltests. Alice von Laguna, Besitzerin der Hubertus-Apotheke in Grefrath, erfüllt die zum Beispiel nicht. „Meine Räumlichkeiten sind nicht groß genug, um den vorgeschriebenen Testbereich und einen zusätzlich davon getrennten Wartebereich mit Mindestabständen einzurichten.“ Sie hätte gerne mitgemacht, aber ebenso würden ihr die personellen Kapazitäten fehlen, um das Ganze zu stemmen.

Bei alledem nicht zu vergessen, erinnert Dr. Arndt Berson: Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, muss „eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen.“ So heißt es auch seitens des Gesundheitsministeriums. Gegebenenfalls muss dafür dann eine andere Teststelle aufgesucht werden.

Schnelltests werden nicht
„mal eben“ möglich gemacht

Im Gespräch mit den Ärzten und Apothekern wird schnell deutlich, welch hoher logistischer Planungsaufwand mit dem Versprechen der Bundesregierung – jedem Bürger steht ein kostenloser Selbsttest pro Woche zu – einhergeht. Die Beschaffung der Schnelltests seien ein eher untergeordnetes Problem, wenn überhaupt. Aktuell stünden zwar noch nicht ausreichend zur Verfügung, „also 100 Testungen am Tag könnten wir jetzt nicht durchführen“, so Dr. Berson, aber die zeitnahe Lieferung wäre bestimmt möglich. „Für uns ist das seit einem guten halben Jahr kein Problem mehr. Wir beziehen die Schnelltests über einen Großhandel“, sagt Olaf Orthen. Für den Apotheker stellt sich eher die Frage, wie die Bezahlung funktionieren soll. Mit den angesetzten 18 Euro pro Schnelltest käme man grade so hin. „Ob die mit oder ohne Umsatzsteuer gelten, konnte mir aber noch keiner beantworten.“

Bei den für die Bürger kostenlosen Schnelltests handelt es sich um Abstriche, die von geschultem Personal vorgenommen werden müssen. „Entweder nimmt man den Abstrich aus der Nase, dem Rachen oder aus Nase und Rachen. Es gibt da verschiedene Varianten bei den aktuellen Tests“, erklärt Berson. Geschultes Personal müssen aber eben nicht nur Ärzte sein; diese sollten das dann handelnde Personal aber zumindest für das korrekte Durchführen solch eines Tests unterwiesen haben. Zu unterscheiden sind diese Tests von Selbsttests, die aktuell in den Discountern angeboten werden.

Ebenfalls „bereit“ für die Durchführung von Schnelltests zeigt sich die Drogerie-Kette dm. Auf Nachfrage der WZ heißt es von Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung: „Von unserer Seite aus können die Schnelltest-Center bundesweit eröffnet werden. Dies ist aber abhängig von der Zustimmung der Behörden vor Ort. Die Entscheidung mit den Schnelltest-Center in Baden-Württemberg zu beginnen, beruht auf der guten Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und der Staatskanzlei. In unserem Konzept ist veranlagt, dass ein Termin über die Mein dm-App vereinbart werden kann. In den Schnelltest-Centern wird dann mittels eines Point-of-Care-Antigen-Schnelltests die Testung von geschulten Mitarbeitern sowie Fachkräften durchgeführt. Das Ergebnis erhält man dann auf sein Smartphone. Zudem wird ein Zertifikat ausgestellt, das als Nachweis eines negativen Ergebnisses dient.“

Kreis Viersen favorisiert eine dezentrale Lösung

Der Kreis Viersen und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sprachen sich am Montag in einer offiziellen Pressemitteilung für eine dezentrale Lösung aus. Dazu würde an einer Allgemeinverfügung gearbeitet, die in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll. Die Aufgabenstellung indes ist klar: Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, medizinisches Personal - aber auch privat betriebene Testzentren - sollen sich beim Kreis melden, wenn sie bereit sind, ab dem 15. März die für die Bürger kostenlosen und staatlich geförderten Schnelltests im Kreisgebiet durchzuführen – heißt es in der Pressemitteilung.

„Wir erwarten eine hohe Nachfrage. Ziel muss es sein, dass jeder Bürger wohnortnah und unkompliziert einen Schnelltest bei geschultem Fachpersonal machen kann“, sagt Landrat Andreas Coenen. Für eine bessere Planung, sei es deshalb wichtig, im Kreisgebiet möglichst schnell einen Überblick zu bekommen, wie viele Einrichtungen bereit sind, die Schnelltests durchzuführen.

Die richtige Planung scheint nun alles zu sein und die Bürger müssen sich noch ein wenig gedulden. Am Montag fragten, laut Dr. Arndt Berson, bereits Testwillige in seiner Arztpraxis und auch am Testzentrum an der Arnoldstraße in Kempen nach, ob es schon möglich wäre, sich kostenlos testen zu lassen. Doch wie schon beim Shopping wird wohl auch für den Schnelltest gelten: Ohne Termin geht nichts!