Einsätze für die Polizei Kinder und Jugendliche werfen an Halloween Eier, Flaschen und Böller
Kreis Viersen · (biro) Nach Halloween hat die Polizei Bilanz gezogen. Das Böllerzünden und Eierwerfen sei bei Kindern und Jugendlichen „leider wieder im Trend gewesen“, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Insgesamt musste die Polizei ein gutes Dutzend Mal im Kreisgebiet ausrücken.
In Grefrath ging es am 31. Oktober kurz vor 18.30 Uhr los: Kinder hatten Eier gegen Fenster geworfen. In Kempen warfen ebenfalls einige Jugendliche kurz nach 19 Uhr Eier gegen Hauswände, „um 19.41 Uhr waren es dann 20 Jugendliche, die meinten, es sei cool, alle Häuser in der Umgebung mit Eiern zu verkleiden“, so die Polizei weiter. Auch in Nettetal warfen Kinder gegen 20.11 Uhr Eier gegen Fensterscheiben, dabei wurde eine Scheibe beschädigt. In Tönisvorst wurden kurz nach 20.30 Uhr Häuser mit Eiern beworfen.
Teilweise wurden auch Böller und Flaschen geworfen. Laut Polizei warfen Kinder gegen 17.45 Uhr in Tönisvorst Böller gegen einen Mann, der zum Glück unverletzt blieb. In Brüggen warfen Jugendliche gegen 18.45 Uhr Böller gegen eine Bushaltestelle, in Viersen zündete eine Gruppe mehrerer Personen, die sich im Naturschutzgebiet hinter dem Sportplatz an der Krefelder Straße befand, gegen 20.15 Uhr Feuerwerkskörper. Ebenfalls in Viersen bewarfen Jugendliche gegen 22.30 Uhr am Rathausmarkt Böller und Flaschen auf Busse.
Das gab es auch in Kempen, wo etwa ein Dutzend Jugendliche gegen 21.20 Uhr Flaschen und Böller in der Innenstadt warfen. In Schwalmtal warfen Jugendliche gegen 21.30 Uhr Flaschen und beschmierten Scheiben, in Nettetal zündeten Jugendliche gegen 23.10 Uhr Chinaböller und warfen diese auf Straßen und gegen Fenster. In Nettetal-Lobberich wurden bei einer Halloween-Party vier Personen leicht verletzt, als ein Mann Pfefferspray versprühte.
Es gebe immer noch Kinder und Jugendliche, „die den Unterschied zwischen Spaß und Fehlverhalten nicht kennen“, so die Polizei: „Ihr Verhalten ist gegenüber Mitmenschen und Umwelt höchst respektlos – und die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat ist da schnell überschritten.“