Kreis Viersen rät zur Vorsicht Kreis Viersen warnt Halter vor der Geflügelpest
Kreis Viersen · Der Kreis Viersen bittet Geflügelhalter, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
(biro) In Deutschland gibt es immer mehr Fälle von Geflügelpest. Darauf weist der Kreis Viersen hin. Seit Anfang Oktober treten vermehrt wieder Geflügelpestfälle bei Wildvögeln in den deutschen Küstenregionen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Brandenburg und Bayern auf. Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko der Ausbreitung des Virus HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Hausgeflügelbestände in Deutschland aktuell als „hoch“ ein.
Mit Blick auf dieses Risiko fordert der Kreis Viersen nun alle Geflügelhalter – auch diejenigen, die nur kleine Geflügelbestände haben oder Geflügel als Hobby halten – dringend zur Einhaltung der gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen auf. So soll die Übertragung der Geflügelpest verhindert werden.
Danach darf gehaltenes Geflügel nur an solchen Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Wildvögel dürfen auch keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen haben, die mit dem Geflügel in Berührung kommen. Für alle Personen, die mit dem Geflügel Kontakt haben, gelten ebenfalls besondere Maßnahmen: So müssen Schuhe, Schubkarren und Arbeitsgeräte, mit denen man in der Geflügelhaltung arbeitet, vor der Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen sofort durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Für jeden Tierbestand besteht eine Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse, ein Bestandsbuch muss geführt werden.
Je nach Entwicklung des Seuchengeschehens könne auch eine Aufstallung des Hausgeflügels im Kreis Viersen notwendig werden, teilte der Kreis Viersen am Donnerstag mit. Der Kreis rät Geflügelhaltern daher, Aufstallungsmöglichkeiten schon jetzt vorzubereiten. Alle Geflügelhalter, die ihre Haltung noch nicht dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Kreis gemeldet haben, werden dringend gebeten, dies unverzüglich zu tun.
Während in Deutschland vor allem der hochansteckenden Geflügelpest Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde, treten in den Nachbarländern Frankreich, Belgien und Polen auch Infektionen mit dem hochansteckenden Subtyp H5N8 auf. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass auch wenn bislang keine Übertragung der Virustypen H5N8 auf den Menschen bekannt sind, tote Vögel nicht angefasst werden sollen, um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich seien die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.