Straßen und Wege in Grefrath Mehr Transparenz beim Straßenbau

Grefrath · Der Gesetzgeber in NRW hat in das Kommunalabgabengesetz (KAB) einen neuen Paragraphen eingefügt. Dahinter steckt der Wille, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen für die betroffenen Anlieger einsehbar und transparenter zu gestalten.

Schon im Straßen- und Wegekonzept enthalten: Der Kirchplatz in Oedt.

Foto: Norbert Prümen

(ure) Der Gesetzgeber in NRW hat in das Kommunalabgabengesetz (KAB) einen neuen Paragraphen eingefügt. Dahinter steckt der Wille, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen für die betroffenen Anlieger einsehbar und transparenter zu gestalten. So sollen außerordentliche Belastungen bei der Beitragserhebung vermieden werden.

Zuständig für die Förderrichtlinie „Straßenausbaubeträge“ ist das Landesministerium für Heimat, Bau und Gleichstellung. Nach Antrag der Gemeinde können nun die Straßenausbaubeträge der Anlieger mit 50 Prozent gefördert werden. Allerdings gebe es darauf keinen Anspruch, weder der Kommune noch der Beitragspflichtigen. Nun hat die Gemeinde Grefrath ein Muster eines Straßen- und Wegekonzeptes erhalten. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde dieses Konzept für den Zeitraum 2021 bis 2026 einstimmig beschlossen.

Das Straßen- und Wegekonzept gilt für öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Wirtschaftswege. Unterschieden wird zwischen beitragsfreien und beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen. Aufzustellen ist das Konzept allerdings auch, wenn innerhalb von fünf Jahren keine Beitragspflichten Maßnahmen geplant sind. Maßnahmen zur Instandhaltungen sind im Konzept ebenfalls festzuhalten. So soll für Transparenz bei Anliegern und Grundstückseigentümern gesorgt werden und gleichzeitig der Nachweis erbracht werden, dass die Gemeinde Grefrath ihren Unterhaltungspflichten als Straßenbaulastträgerin nachkommt.

Das Konzept soll bei Bedarf, mindestens alle zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht werden. Im aktuellen Konzept sind zunächst lediglich die Straßenbaumaßnahmen aufgelistet, die in Zusammenhang mit den aktuellen Maßnahmen der Ortsdurchfahrt Oedt und des Marktplatzes stehen. Im Einzelnen sind das die Johann-Fruhen-Straße, Obertor, Hochstraße und Kirchplatz als Maßnahme eins, die Tönisvorster Straße als Maßnahme zwei, das Niedertor (Marktplatz Oedt) als Maßnahme drei und der Niedertor-Bereich an der Albert-Mooren-Halle als vierte Maßnahme. Im Laufes des Jahres soll das Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde erweitert und aktualisiert werden.

(ure)