Nebenkosten: Vereine zur Kasse gebeten
Acht Klubs müssen ab 1. Januar 2015 Geld an die Gemeinde überweisen.
Grefrath. Acht Briefe hat Bürgermeister Manfred Lommetz verschickt. Die angeschriebenen Klubs müssen sich ab 1. Januar an den Nebenkosten — meist für ihre Vereinsheime — wie Strom, Abwasser, Versicherungen beteiligen. Betroffen sind: SV Grefrath, Borussia Oedt, die beiden Tennisclubs in Oedt und Grefrath, Hundesportverein, Turnerschaft Grefrath, Kanu-Wander-Club und Reiterverein Graf Holk.
„Ich habe den Schwarzen Peter in der Sportausschuss-Sitzung im September zugeschoben bekommen“, sagte Lommetz am Mittwoch auf Nachfrage. Dort sei — mit dem Gemeindesportverband — beschlossen worden, dass die Verwaltung tätig werden müsse. Auslöser für eine Beteiligung der Vereine an den genannten Kosten ist eine Anweisung des Kreises Viersen. Dieser hat die Finanzen der klammen Gemeinde, die sich in der Haushaltskonsolidierung befindet, im Blick und die Maßnahme gefordert. Im Ausschuss hatte Lommetz gesagt, dass dadurch etwa 20 000 Euro eingespart werden könnten.
„Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für Kühlschrank und jeden Herd, der in den Vereinshäusern läuft, aufkommen muss“, formuliert es Lommetz. Nicht jeder der acht Vereine sei gleichermaßen finanziell, gefordert. Die Klubs erhalten weiter Zuschüsse, die „sich am Umfang der bisher von der Gemeinde getragenen Kosten, der Mitgliederzahlen und der geschätzten ausschließlich für den Sportbetrieb benötigten Aufwendungen orientiert“, heißt es in einem der Briefe.
Gleichzeitig wird aufgerechnet, wie hoch die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Öl, Gas, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung und Gemeindeabgaben des jeweiligen Vereins sind. Die daraus resultierende Summe muss dieser dann selbst tragen. Ausnahme, so Lommetz, sei die Turnerschaft Grefrath mit ihrer Cafeteria, die eine monatliche Pauschale entrichten muss. Das Auseinanderrechnen der einzelnen Kosten sei zu kompliziert.
Das Schreiben des Bürgermeisters greift auch noch einen weiteren Punkt auf, der alle Vereine betreffen könnte. „Ob in einem zweiten Schritt auch die Einführung von Hallen- und Sportstättenbenutzungsgebühren für die Inanspruchnahme gemeindeeigener Anlagen erfolgen muss, wird derzeit geprüft.“ Gleichzeitig weist er darauf hin, dass „in vielen anderen Kommunen unseres Kreises die Kosten vollständig von den Vereinen zu tragen sind“.