Bürgerinitiative Fairer Verkehr „Radfahrer frei“-Schild sorgt auch in St. Hubert für Verwirrung

St. Hubert · Auf Bürgersteigen kommt es nicht selten zu Reibereien.

Dieselben Probleme bestehen in Tönisvorst. Dort sollen die Schilder abmontiert werden.

Dieselben Probleme bestehen in Tönisvorst. Dort sollen die Schilder abmontiert werden.

Foto: Marc Schütz

(msc) Die Bürgerinitiative Fairer Verkehr in St. Hubert macht auf eine Parallele zu St. Tönis aufmerksam. Der Tönisvorster Verkehrsausschuss hatte jüngst beschlossen, dass im Stadtgebiet alle „Fahrrad frei“-Schilder an Gehwegen in Tempo-30-Zonen entfernt werden. Als Negativbeispiel wurde eine Stelle in St. Tönis angeführt, in der es regelmäßig zu Reibereien zwischen Radfahrern, Fußgängern, Autofahrern und Co. kommt, weil der Gehweg dort recht schmal ist, zudem verengt die Auslage eines Blumenhändlers den Gehweg, weshalb Fußgänger auf den rot gepflasterten Bereich ausweichen und so den Radlern ins Gehege kommen.

Auch auf der Hülser Landstraße, die in einer Tempo-30-Zone liegt, sei beidseitig ein Gehweg ausgeschildert und mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ versehen, so die Bürgerinitiative Fairer Verkehr in St. Hubert. „Und auch hier gibt es sehr häufig Konflikte und auch Unfälle mit Radelnden und zu Fuß Gehenden, da die Wege zu eng sind und es allgemein so gut wie nicht bekannt ist, dass auf so ausgeschilderten Fußwegen die Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrecht haben“, so die Initiative. Diese Gehwege dürfen zwar mit dem Fahrrad genutzt werden, müssen es aber nicht – und wenn, dann nur im Schritttempo. „Ein Großteil der Verkehrsteilnehmenden geht allerdings fälschlicherweise davon aus, dass diese so beschilderten Wege verpflichtender Radwege sind“, so die Initiative weiter. Verpflichtend sei das Fahren mit dem Fahrrad aber nur dort, wo mit gekennzeichneten Verkehrszeichen (blaues rundes Schild mit Fahrrad alleine oder zusätzlich mit Erwachsenem und Kind) darauf hinweisen. Wo dies nicht der Fall ist, müssen Radler grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren – insbesondere in Tempo 30- Zonen, da dort benutzungspflichtige Radwege und Co. ausdrücklich verboten sind.

Die Initiative habe die Stadt schon im Juni 2020 auf die Situation auf der Hülser Landstraße hingewiesen, im April 2021 habe man die Antwort erhalten, dass eine Änderung der Situation nicht möglich sei. Das Beispiel Tönisvorst zeige aber, „dass das Problem zur Zufriedenheit aller geregelt werden kann“, so die Initiative.

(msc)