„Chance, die historische Substanz in unserer Heimat zu erhalten“ Zuschüsse vom Bund für Sanierung von Denkmälern

Kreis Viersen · Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat jüngst zusätzliche Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen. Davon könnten auch Denkmäler im Kreis Viersen profitieren.

Auch der Kreis Viersen ist reich an Denkmälern (Symbolbild).

Foto: dpa/Federico Gambarini

(biro) Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Denkmal restaurieren zu wollen, sollte sich mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Bundesregierung beschäftigen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat jüngst zusätzliche Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für das inzwischen dreizehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen.

Darauf macht Martin Plum, CDU-Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Viersen, aufmerksam. „Auch im Kreis Viersen gibt es viele Denkmäler. Die neuen Mittel sind eine Chance, die historische Substanz in unserer Heimat zu erhalten“, teilt Plum mit. Ziele der Förderung sind der Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler, auch die Sanierung und Modernisierung von historischen Orgeln kann gefördert werden.

Die Fördermittel sollen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute kommen. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie muss durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter ergänzt werden. Nach den Fördergrundsätzen werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, etwa Gemeinden, Kirchen oder Privatleute. Sie müssen versichern, dass sie das Projekt nicht ohne Fördermittel finanzieren können. Wichtig: Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein, Planungen oder Bodenuntersuchungen dürfen aber im Vorfeld gemacht werden.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stelle bei der Bezirksregierung. Dort erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie Antragsformulare. Die Anträge müssen in NRW laut Landesbauministerium bis zum 5. April eingereicht werden.

(biro)