Die Kosten für die Beschneidung übernimmt laut Stadt der Steuerzahler, den säumigen Eigentümern droht ein Bußgeld.
Nach dem Bericht in der WZ wurde auf Facebook nach der Einhaltung der Schonfrist für Vögel gefragt. Demnach ist gesetzlich geregelt, dass vom 1. März bis 30. September kein Heckenschnitt erlaubt ist, außer als Form- und Pflegeschnitt. „Wenn Gefahr im Verzug ist, dann müssen wir handeln“, sagte Stadtsprecher Christoph Dellmans gestern auf Anfrage. Und die sei bei einer Probefahrt festgestellt worden. Zudem habe man sich die Genehmigung des zuständigen Amtes beim Kreis Viersen geholt. Lee