„Sozialer Tag“ der Gesamtschule Kempen Für den guten Zweck: Schüler suchen Jobs
Kempen · An der Gesamtschule ist am 24. Mai „sozialer Tag“.
(tre) An der Gesamtschule Kempen findet der „soziale Tag“ in diesem Jahr wieder statt, nachdem die Schule das Projekt in den vergangenen beiden Jahren Corona-bedingt nicht in der gewohnten Form durchführen konnte. 2020 gab es einen Spendenlauf, 2021 sprachen Schüler in Kleinstgruppen zu zweit oder dritt bei Unternehmen vor und baten um eine Spende, ohne dass Schüler in den Betrieben arbeiteten.
Jetzt soll der „soziale Tag“ wieder wie gewohnt stattfinden, die Neuntklässler stecken schon in den Vorbereitungen. „Wir freuen uns alle sehr, dass wir die Tradition in der klassischen bekannten Art und Weise fortsetzen können“, sagt Schulsozialarbeiterin Mira Dugal-Klahre, die den „sozialen Tag“ mit vorbereitet. Das Spendenprojekt hat an der Schule Tradition: Was seit 2009 an der ehemaligen Erich-Kästner-Realschule dazugehörte, wurde in der neuen Gesamtschule fortgeführt.
Das Projekt wird alljährlich in den neunten Klassen umgesetzt: Die Neuntklässler arbeiten für einen Tag in einem Unternehmen, das sie sich selbst ausgesucht haben. Das dort erarbeitete Geld ist für ausgewählte soziale Projekte bestimmt. In diesem Jahr werden drei Organisationen bedacht. Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst der Malteser in Duisburg, der auch im Kreis Viersen aktiv ist, begleitet Familien, in denen ein Kind an einer fortschreitenden oder lebensverkürzenden Krankheit leidet.
Weitere Spenden gehen an die Kempener Tafel, hinter der die Martinus-Hilfe steht und die bedürftige Menschen mit Lebensmitteln versorgt, sowie an den Verein „Haus der Sonne“, der Kinder und Jugendliche in Kamerun unterstützt.
Die Spenden können aber nur dann fließen, wenn die Schüler für Dienstag, 24. Mai, einen Arbeitsplatz für einen Tag finden. Deshalb werden in den kommenden Tagen in vielen Unternehmen, Geschäften und Handwerksbetrieben die Telefone klingen oder E-Mails eingehen mit der Frage, ob die Möglichkeit besteht, für einen Tag gegen ein vorher vereinbartes Entgelt zu arbeiten.
Arbeitgeber schließen mit dem Schüler eine Arbeitsvereinbarung ab. Arbeitsrechtlich fällt die Aktion nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Entsprechend sind die Schüler unfall- und haftpflichtversichert. Das Entgelt für die Arbeitsleistung kann per Überweisung auf das in der Arbeitsvereinbarung angegebene Konto geschehen. Die Tätigkeit der Schüler ist weder steuer- noch und abgabenpflichtig. Die Kosten können als Betriebskosten verbucht werden.