Wohngeldreform in Kraft Stadt benötigt mehr Personal, um Wohngeldreform umsetzen zu können

Kempen · (biro) Weil künftig mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben, brauchen viele Städte und Gemeinden für die Bearbeitung der Anträge mehr Personal. Auch die Stadt Kempen rechnet damit, dass sie mehr Personal benötigt.

Seit Anfang des Jahres in die Wohngeldreform in Kraft. Wesentlich mehr Menschen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Foto: Monika Skolimowska/dpa

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Bereits jetzt sei ein erhöhter Beratungsbedarf festzustellen, heißt es von der Stadtverwaltung, die die Einrichtung einer weiteren Stelle als dringend erforderlich ansieht, um die Bearbeitung und Beratung sicherstellen zu können. Der Stadtrat muss noch zustimmen.

Zum Jahreswechsel ist die Wohngeldreform in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können als bisher. Der staatliche Zuschuss wird zudem um durchschnittlich 190 Euro pro Monat aufgestockt – damit erhalten berechtigte Haushalte durchschnittlich rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Künftig sollen auch Menschen Wohngeld bekommen können, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten.

Die Stadt Kempen hat im Internet (www.kempen.de) direkt auf der Startseite weitere Informationen zum Wohngeld gebündelt. Mit längeren Bearbeitungszeiten sei zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssten, heißt es dort. Den Bürgerinnen und Bürgern gingen aber keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolge.

Die Formulare fürs Wohngeld sind bei den Service-Stellen der Stadtverwaltung erhältlich, dort werden die ausgefüllten Anträge dann auch wieder entgegengenommen. Ein Link zum Wohngeldrechner des Landes befindet sich ebenfalls auf der Internetseite.

(biro)