Kempen Gut Heimendahl: Hochzeiten und Partys nur geduldet

Kempen · Bislang existiert nur eine befristete Genehmigung. Laut Stadt muss eine Änderung des Flächennutzungsplans her.

Diesen Anblick kennen die Besucher des Guts Heimendahl in Unterweiden. Im Umfeld des Eingangsgebäudes zum Anwesen gibt es zu wenige Parkplätze für Partys und Co.

Foto: Hellmich/Tina Hellmich

Die Stadt Kempen ist zurzeit mit der Bezirksregierung in Sachen Regionalplan immer wieder im Austausch. Dabei geht es um die Fragen, wie viele neue Baugebiete Kempen in den nächsten Jahren schaffen darf. Bei einem erneuten Gespräch ist es nun bei der negativen Bewertung einer weiteren Entwicklung geblieben. Aber die Stadt hat das Signal bekommen, dass die Bezirksregierung gesprächsbereit ist, wenn die bisherigen Bauprojekte umgesetzt sind und eine weitere Ausdehnung geplant ist, schilderte Planungsamtleiter Heinz-Peter Cox nun den Politikern des Ausschusses für Umwelt, Planung und Klimaschutz. Das betrifft den Kempener Westen, den die Stadt gerne weiter nach Westen über die geplante Hauptstraße hinaus vergrößern möchte, und St. Hubert. Dort kann sich die Stadt vorstellen, im Südosten Flächen zum Bauen zur Verfügung zu stellen.

Im Zuge dieser Gespräche hat sich die Stadt mit der Bezirksregierung auch zum Thema Haus Bockdorf ausgetauscht. Dort wird in naher Zukunft eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig werden, wie Cox erläuterte. Bisher könne die Stadt nur befristete Genehmigungen für das Durchführen von zum Beispiel Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern auf Gut Heimendahl erteilen, weil nicht genügend Parkplätze zur Verfügung stünden. Die bisherigen Stellplätze seien nur geduldet. In etwa anderthalb Jahren laufe diese befristete Genehmigung aus. Bis dahin müsse der Flächennutzungsplan geändert werden, um Parkplätze in dem Landschaftsschutzgebiet bauen zu können. Erst dann könne dort auch eine dauerhafte Genehmigung von Feiern und Partys erteilt werden.

Große Feste, wie das Hoffest, das in diesem Jahr am Wochenende 18. und 19. Mai stattfindet, sind davon aber ausgenommen. Für solche Events muss die Stadt ohnehin immer gesonderte Genehmigungen erteilen.

Neben Partys und Großveranstaltungen gibt es auf dem Gut dem Hofverkauf der Familie von Heimendahl. Zudem wohnt der Inhaber dort. Außerdem werden auf dem Anwesen zwischen Kempen und Krefeld Wohnungen vermietet.

(ulli/tkl)