Tritte gegen den Kopf

Ein 51-Jähriger hat eine Frau auf offener Straße attackiert. Das Urteil, drei Jahre und sechs Monate Haft, ist noch nicht vollstreckt.

Kempen/Krefeld. Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wurde am Dienstag der 51-jährige Kempener verurteilt, der am 14. Februar eine Frau in Kempen zusammengeschlagen hat. Das Schöffengericht am Krefelder Amtsgericht folgte beim Strafmaß der Forderung des Staatsanwaltes. Zudem muss der Täter 2000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Das Gericht sah den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten hatte eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren gefordert.

Fünf Zeugen bestätigten in der Verhandlung den Vorwurf der Anklage: Stefan K. hat die damals 35-jährige Frau gegen 9.30 Uhr auf offener Straße attackiert. Zuvor hatte sie den Mann ermahnt, weil er mit seinem Rad bei roter Ampel den Ring überquert hatte. „Du bist ja ein super Vorbild. Hier sind überall Kinder.“ Daraufhin drehte sich der Angeklagte um und fuhr der zweifachen Mutter mit dem Rad zwischen die Beine. Es folgten Schläge und Tritte gegen Kopf und Brustkorb.

„Obwohl die Frau am Boden lag, trat der Mann ihr etwa drei- bis fünfmal mit dem Fuß auf den Kopf“, sagte am Dienstag ein 18-jähriger Zeuge. Der Auszubildende war am Tattag 17 Jahre alt. Er zog den Angeklagten damals vom Opfer weg, verhinderte so Schlimmeres. Dafür wurde er von der Richterin gelobt.

Zeuge über die Tritte auf den Kopf des Opfers

Auf die Frage, wie auf den Kopf der Frau eingetreten wurde, antwortete er: „Als ob einer mit voller Wucht einen Ast durchtreten will.“ Neben den körperlichen Verletzungen — das Opfer hatte Prellungen und Quetschungen an Kopf, Nacken und Brustkorb — leidet die 35-Jährige vor allem unter seelischen Problemen. Unter Tränen sagte sie aus, dass sie noch heute Angst habe, alleine aus dem Haus zu gehen. Vor allem, weil sie den Täter oft in der Kempener Innenstadt treffe. Die 35-Jährige ist in therapeutischer Behandlung.

Erst nachdem die Zeugen die Version der Anklage bestätigt hatten, legte Stefan K. ein Geständnis ab: „Das, was die Zeugen gesagt haben, kann ich so bestätigen.“ Ihm tue der Vorfall leid. „Auch ich stand unter Schock und mache mir seit damals Vorwürfe“, sagte er. Er sei wohl so ausgerastet, weil er damals viele persönliche Probleme hatte: Arbeitslosigkeit, Tod der Eltern, ein Erbstreit innerhalb der Familie.

Die Konsequenzen der Attacke habe er nicht absehen können: „Ich hatte die Frau viel größer und stabiler in Erinnerung“, sagte er am Dienstag im Gerichtssaal.

Die Richterin nannte die Aussagen des Angeklagten eine „Pseudo-Entschuldigung“. „Mit der Aussage, dass Sie die Frau stabiler in Erinnerung haben, haben Sie sich entlarvt“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. „Was soll denn so eine Aussage?“ Die Tat des 51-Jährigen sei „nie zu rechtfertigen“: K. habe eine „massive Brutalität im öffentlichen Raum“ begangen. Zudem habe er das Opfer um ihren Alltag gebracht: „Ihr ist die Leichtigkeit des Lebens verloren gegangen.“

Außerdem könne sich der Angeklagte beim „lieben Gott bedanken“, dass der Fall nur vor dem Schöffengericht behandelt worden sei. „Das war am Rande eines versuchten Tötungsdeliktes.“ Der Haftbefehl gegen K. wurde nicht sofort vollstreckt. Er bleibt vorerst frei. Die Richterin verwies darauf, dass sich K. nach einer zweimonatigen Zwangsunterbringung in einer Psychiatrie im Sommer auch nichts zuschulden hat kommen lassen.