Kempener Pflegeplanung Zwei neue Altenheime müssen her
Kempen · Die Hospital-Stiftung will am Schmeddersweg zwei voneinander getrennte Einrichtungen bauen. Dafür braucht es aber noch Grundstücke. Das Thema steht auf der Tagesordnung des nächsten Sozial- und Seniorenausschusses.
Bei den Planungen für ein neues Seniorenheim am Schmeddersweg landen nun erste Details im politischen Raum. Der Ausschuss für Soziales und Senioren wird sich am 13. Juni mit der aktuellen Situation befassen. In der Vorlage für diese Sitzung geht Dezernent Michael Klee auf Bedingungen ein, die bislang nicht bekannt waren.
So teilt die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, die die neue Einrichtung betreiben soll, mit, dass am Schmeddersweg nunmehr „zwei selbstständige Pflegeeinrichtungen“ vonnöten sein werden. Um den Pflegebedarf in Kempen decken zu können, sind laut Vorlage 152 neu geschaffene Plätze nötig. Allerdings sähen die gesetztlichen Rahmenbedingungen vor, dass eine neue Einrichtung über maximal 80 Plätze verfügen darf. „Insofern muss die gesamte Platzzahl in Kempen in zwei Gebäuden errichtet werden“, so die Stadtverwaltung.
Am Schmeddersweg werden 8000 Quadratmeter benötigt
Für ein solches Vorhaben ist nach Angaben der Stadt Kempen eine Grundstücksgröße von etwa 8000 Quadratmetern nötig. Zur Einordnung: In der Größenordnung gibt es im Grefrather Eisstadion beeiste Flächen. Bislang verfügt die Stiftung am Schmeddersweg – direkt gegenüber vom leerstehenden Sporthotel – ein Grundstück von etwa 5600 Quadratmetern. „Unter anderem im Rahmen von Grundstückstausch hat die Stiftung die Stadt Kempen gebeten, die erforderlichen Grundstücke in Höhe der Wohnungen für Geflüchtete am Schmeddersweg zur Verfügung zu stellen“, heißt es in der Vorlage. So könne die Zahl von 8000 Quadratmetern erreicht werden.
Nun liegt es nah, dass es bei diesem Tausch um das Areal des Von-Broichhausen-Stiftes am Heyerdink geht. Wie berichtet, hat sich die Stitftung nach einem langen Hin und Her in den vergangenen Jahren nun dazu entschlossen, das Altenheim neben dem Krankenhaus aufzugeben, wenn die Neubauten fertig sind. Dass das Grundstück „Von-Broichhausen-Stift“ Bestandteil des Tauschgeschäftes ist, dafür war am „Brückentag“ (Freitag) aus dem Rathaus keine Bestätigung zu bekommen.
In der Vorlage für den Ausschuss macht die Stadt deutlich, dass die Neubauten zeitnah errichtet werden müssen. Zum einen deshalb, weil es im Von-Broichhausen-Stift nur noch 112 stationäre Plätze gibt. Einst waren es 145. Die Stiftung musste die Zahl reduzieren, um die gesetzlich vorgeschriebene Einzelzimmerquote von 80 Prozent zu erfüllen. Diese vom Land eingeführte Quote war auch vor vielen Jahren der Grund, weshalb die Kempener Pflegelandschaft umstrukturiert werden muss. Die Quote sei Ende April durch einen vom Kreis Viersen erlassenen Belegungsstopp im Von-Broichhausen-Stift erreicht worden.
Dieser Stopp geht laut Vorlage aber auch mit einer „vertärkten wirtschaftlichen Belastung“ der Einrichtung einher. In der „nicht mehr zeitgemäßen Gebäudestruktur“ müsse der Personaleinsatz in Tag- und Nachtdienst höher sein als er nach rechnerisch finanziertem Personalschlüssen sein müsste. Eine weitere finanzielle Belastung seien die hohen Instandhaltungskosten im Von-Broichhausen-Stift, das vor 50 Jahren eröffnet worden ist.
Wartezeit auf Pflegeplatz hat
sich in Kempen verlängert
Ebenso sorge die derzeitige Situation für längere Wartezeiten auf einem Pflegeplatz in Kempen. Die Stiftungs-Häuser Von-Broichhausen und St. Peter (ausschließlich Einzelzimmer) verfügen gemeinsam über 182 stationäre Plätze. Nicht zu unterschätzen ist nach Ansicht der Stadtverwaltung das Risiko, dass Kempen in der Pflegeplanung langfristig 33 Plätze verloren gehen könnten. Genau diese Anzahl stehe derzeit wegen des Belegungsstopps im Von-Broichhausen-Stiftung nicht zu Verfügung.
In der Sitzungsvorlage wird dem Betrachter auch noch einmal vor Augen geführt, welche Pläne Stiftung und Stadtspitze in den vergangenen Jahren aufgestellt und wieder verworfen haben. Ein Auszug: 2012/13 hatte man zunächst einen Neubau am Heyerdrink ins Auge gefasst. Dort, wo derzeit Mehrfamilienhäuser der GWG entstehen, habe sich der Grundstückszuschnitt als „ungünstig“ für ein Pflegeheim erwiesen. 2014/15 folgte die Idee, den Krankenhaus-Parkplatz, Berliner Allee/Mülhauser Straße, für einen Neubau zu nutzen. Dieses Grundstück habe ebenfalls nicht die Anforderungen erfüllen können. Außerdem braucht Hospital-Betreiber Artemed die Parkplätze.
2016/17 folgte die Idee, das Von-Broichhausen-Stift im laufenden Betrieb zu sanieren und so eine ausreichende Zahl an Plätzen zu generieren. Gegen diese Planungen sprachen Bauzeit (zwei bis vier Jahre) und Kosten (zirka 18 Millionen Euro). 2018 legte man sich dann auf die Idee fest, am Schmeddersweg neu zu bauen und das Von-Broichhausen-Stift zu verkleinern sowie nach Sanierung weiterzubetreiben. Dies sei allerdings ebenfalls wirtschaftlich nicht darstellbar. Daher soll es nun die aktuelle Lösung sein: zwei getrennte Einrichtungen mit jeweils etwa 80 Plätzen am Schmeddersweg.
Für diesen wechselhaften Planungskurs haben Stiftung und auch Bürgermeister Volker Rübo, der Vorsitzender des Stiftungs-Kuratoriums ist, immer wieder Kritik einstecken müssen. Schließlich ist die Anpassung an die Einzelzimmerquote in anderen Kommunen gelungen – zum Beispiel in Oedt, wo das evangelische Altenzentrum im Betrieb umgebaut worden ist (die WZ berichtete).
Stadt sieht eine „nachhaltige
und zukunftssichere Planung“
In der Vorlage der Verwaltung heißt es nun, dass es „auf den ersten Blick ein lange währender Prozess einer Entscheidungsfindung“ sei. Bei näherer Betrachtung sei es aber eine „nachhaltige und zukunftssichere Planung“. Der Sachverhalt sei gründlich geprüft worden. Alles sei vor dem Hintergrund geschehen, für die älteren Bewohner das beste Resultat zu erzielen und die Stiftung nicht in ein finanzielles Risiko zu treiben. Hinzu seien immer wieder Verzögerungen „behördlicher und genehmigungstechnischer Natur“ gekommen. Die Planungen bei einem solchen Thema nicht „übers Knie zu brechen“ ist aus Sicht der Stadt Kempen nachvollziehbar.
Ferner hätten die endgültigen Rahmenbedingungen des Gesetzgebers erst seit 2014 festgestanden. Dies habe jüngst noch einmal das Oberverwaltungsgericht (OVG) „unanfechbar“ bestätigt. Grundsätzlich entschieden worden ist auf Landesebene über die Einzelzimmerquote aber schon 2003. Daher argumentiert das Land auch damit, dass die Einrichtungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 2018 rund 15 Jahre Zeit hatten.