Zeche als Denkmal — die Stadt sagt nein
Die Verwaltung lehnt die Unterschutzstellung weiterhin ab.
Tönisberg. „Aufschub für die Zeche“ — so titelte die WZ am 22. August, nachdem die Stadt Kempen aus dem NRW-Bauministerium den Hinweis bekam, das Denkmalschutzverfahren neu aufzurollen. Geht es nach der Verwaltung, soll diese Zeit des Aufschubs aber nicht allzu lange dauern. Dezernent Stephan Kahl wird dem neugegründeten Denkmalausschuss vorschlagen, den Beschluss zu fassen, das Zechengelände nicht unter Denkmalschutz zu stellen. So steht es in der Vorlage für die Sitzung am 15. September um 18 Uhr im Rathaus.
Damit bleibt die Verwaltung beim Beschluss der denkwürdigen Bau- und Denkmalausschusssitzung vom 17. März 2014: Die Zeche wird kein Denkmal. Somit bliebe auch die Abrissgenehmigung, die die Zechen-Inhaberin, Ruhrkohle AG (RAG), bereits bekommen hat, bestehen. Aus der neuen Ausschussvorlage wird deutlich, dass Stadt und RAG beim möglichen Abriss keine Zeit verlieren wollen. Die RAG sehe keine Veranlassung, den Abbruch der Anlage zu verschieben. Die Ausschreibung für Abbruch und Rückbau laufe. Im vierten Quartal — also möglicherweise schon im Oktober — soll mit dem Abriss begonnen werden. Bleibt noch das NRW-Bauministerium; das hatte bereits angekündigt, der RAG eine Verschiebung des Abrisses vorzuschlagen.
In der Vorlage für den Ausschuss nimmt die Verwaltung noch einmal Stellung zum klärenden Gespräch im Ministerium in Düsseldorf am 20. August — und zum möglichen weiteren Verfahrensablauf: Sollte die Kempener Politik der Verwaltung folgen und die Unterschutzstellung ablehnen, wird das Denkmalamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) aller Voraussicht nach eine sogenannte Ministeranrufung in Erwägung ziehen.
Dann müsste Minister Michael Groschek (SPD) endgültig eine Entscheidung treffen. „In diesem Fall würde das Ministerium nach eigener Aussage für die Denkmaleigenschaft der Schachtanlage im Umfang des LVR-Antrages votieren. Ob das Ministerium die Stadt Kempen jedoch anweisen würde, die Unterschutzstellung zu vollziehen, bleibt jedoch offen“, heißt es in der Vorlage des Kempener Dezernates.