Drogen-Dealer sind geständig
Sechs Kuriere sollen Drogen im Wert von 40 000 Euro geschmuggelt haben.
Nettetal/Krefeld. „Der hat ziemlich Druck gemacht und ich hatte Angst vor ihm.“ Mochte man am Dienstag beim zweiten Verhandlungstag vor dem Krefelder Landgericht den Angaben des Nettetalers G. (24) Glauben schenken, so ging es ruppig zu im Grenzland. Laut Anklage soll er sich als Drogenkurier bei dem mitangeklagten H. (21) verdingt haben.
Dabei soll H. als Drahtzieher des Drogenringes nicht sehr umgänglich gewesen sein. Dieser gestand seine Drogengeschäfte und erklärte sie mit einer schwierigen Jugend. Auch gab er sich mit Verweis auf die inzwischen sechs Monate andauernde Untersuchungshaft geläutert. Die Beweisaufnahme stützt G.s Beschreibungen: Er besaß eine Gaspistole und schreckte vor Bedrohungen nicht zurück.
Laut Anklage hat sich H. im Herbst 2010 mit dem ebenfalls geständigen T. (23) zum Kopf der Bande zusammengeschlossen. Dazu wurde ein Netz von Kurieren und Auslieferern aufgebaut — einige von ihnen sind noch unbekannt. Gleich kiloweise sollen Rauschmittel bei Dealern in den Niederlanden bestellt, abgeholt und dann von Nettetal aus bis über das Ruhrgebiet hinaus vertrieben worden sein.
„Als wir hörten, dass in einem Nettetaler Haus Drogen gelagert wurden, begannen wir mit der Observation“, berichtete ein Polizist vor Gericht. Anschließend stoppten die Fahnder einige Kurierfahrten und stellten rund acht Kilogramm Amphetamine sowie 1000 Ecstasy-Tabletten im Straßenverkaufswert von rund 40 000 Euro sicher.
Insgesamt wurden sechs junge Leute aus Nettetal und Kempen festgenommen. Vier von ihnen sollen in mehr als 50 Fällen als Kurierfahrer 200 Euro pro Einsatz verdient zu haben. Bis auf die zur Tatzeit 14-jährige S. aus Kempen sind alle in Untersuchungs-Haft. Vor Gericht schweigt die Schülerin bisher. Fest steht, dass die Polizei in ihrer Handtasche als Beifahrerin eines Kuriers 1000 Ecstasy-Tabletten fand.
Da ansonsten alle Angeklagten weitestgehend geständig sind, geht es für ihre Verteidiger nicht mehr um die Schuldfrage. Vielmehr wollen sie eine Antwort auf die Frage, welcher Mandant den Ermittlern die wertvollsten Tipps auf die bisher unbekannten Mittäter gegeben hat und deshalb möglicherweise milder bestraft wird. Der Prozess wird fortgesetzt.