Prozessauftakt in Mönchengladbach Versuchte Morde: Trio vor Gericht

Viersen/Mönchengladbach. · Drei Männern wird Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord vorgeworfen.

Vor dem Mönchengladbacher Landgericht begann am Montag der Prozess, der am 9. September fortgesetzt wird.

Foto: Eva-Maria Geef

Seit Montag stehen zwei Viersener und ein Mönchengladbacher wegen erpresserischen Menschenraubs, gefährlicher Körperverletzung und des Versuchs der Beteiligung an einem Mord vor Gericht, zwei der Männer sogar wegen der Verabredung zum Mord in zwei Fällen. Bei der Feststellung der Personalien stellte sich heraus, dass einer der Männer nicht wie in der Anklage festgehalten aus Syrien stammt, sondern aus Algerien. Zudem seien sein Vor- und Nachname vertauscht und das Geburtsdatum falsch: Der bis zu seiner Verhaftung in Viersen wohnhafte Mann erklärte, nicht 24, sondern bereits 30 Jahre alt zu sein.

Die beiden Viersener (30 und 34 Jahre) sollen einen Bekannten in einer Wohnung in Viersen angekettet, misshandelt und versucht haben, Geld von seiner Familie zu erpressen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden den Mann später töten wollten. In dem Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach ist noch ein weiterer Mann aus Mönchengladbach (43) angeklagt. Er soll mit dem 34-jährigen Viersener zwei weitere Morde geplant haben, die jedoch ebenfalls nicht ausgeführt wurden.

Bei einer ersten geplanten, jedoch nicht vollzogenen Tat sollte ein Drogenkurier aus Aachen von zwei der Angeklagten in eine Falle gelockt und getötet werden. Am 16. Oktober 2018 schlug der 34-Jährige dem Gladbacher vor, Drogen bei einem Dealer zu bestellen und diesen dann bei der Übergabe maskiert und mit einer Pistole bewaffnet zu überraschen. Laut Absprache der beiden Angeklagten sollte der Kurier, nachdem die Männer das Rauschgift an sich genommen hätten, „kaputt gemacht und ohne Gnade einfach weggeballert“ werden. Da der Mönchengladbacher sich erst am späten Abend zu diesem Vorschlag vom Nachmittag zurückmeldete, wurde die Drogenbestellung durch den Viersener wieder abgesagt, die Tat nicht durchgeführt.

Im Februar 2019 wurde ein Überfallplan umgesetzt: Da lockten die beiden Viersener einen Bekannten in die Wohnung des 34-jährigen Angeklagten, um zuerst Geld zu fordern und den Mann dann zu töten. Einer der Angeklagten soll das Opfer aus einer Flüchtlingsunterkunft in Viersen gekannt haben. Das Duo soll den Mann überwältigt und dann mit Klebeband und einer Eisenkette an die Heizung gefesselt haben.

Zwei geplante Morde platzten oder wurden vereitelt

Der 30-Jährige soll den Gefangenen mehrfach mit einer Gas- oder Schreckschusswaffe beschossen haben. Zudem sei das Opfer gewürgt worden, ihm sei erklärt worden: „Wir bringen dich sowieso um.“ Außerdem wurden dem Mann diverse Schnitt- und Stichverletzungen zugefügt, auf seinem Kopf wurde eine Flasche zerschlagen. Der Aufforderung der Männer, telefonisch 2000 Euro bei Verwandten zu erbitten, sei der Geschädigte nachgekommen. Doch mehrere Telefonate mit Mutter und Schwester des Opfers blieben erfolglos: Er bekam das Geld nicht. Daraufhin sollen die Angreifer mit einem Baseballschläger auf den gefesselten Mann eingeschlagen, ihm weitere Schnittwunden zugefügt und ihm noch eine Plastiktüte über den Kopf gezogen haben. Reinigungsmittel, das in die Schnittverletzungen gegossen wurde, sollte dem Geschädigten weitere Schmerzen zufügen. Schließlich seien die beiden Männer eingeschlafen, woraufhin es dem Geschädigten gelungen sei, sich zu befreien und zu fliehen.

Ebenfalls im Februar sollen der Viersener und der Mönchengladbacher verabredet haben, einen weiteren Menschen in dessen Haus in Mönchengladbach zu überfallen. Der Plan war, 1000 Euro und die Bankkarte zu entwenden und den Menschen „tot zu schlagen“. Durch die Festnahme des 34-Jährigen im Juni konnte diese Tat verhindert werden.

An diesem ersten von acht Prozesstagen wurde die Anklage verlesen. Anschließend bat der Verteidiger des Mönchengladbachers, Ingo Herbort, darum, die vollständigen Daten der zwischen den Männern ausgetauschten Sprachnachrichten und Telefonate zu erhalten sowie um einen Gutachter, der die Schuldfähigkeit seines Mandanten prüfen solle. Da es sich bei seinem Mandanten eventuell um einen Drogenkonsumenten handele, müsse dessen Schuldfähigkeit geprüft werden. Laut Kammer sei bereits ein Sachverständigen-Gutachten beauftragt worden.

Der Prozess wird am 9. September fortgesetzt.