Brüggen Mann einer Patientin soll 3-BP mitgebracht haben

Brüggen/Krefeld. · Im Prozess gegen den Heilpraktiker gab er an, es ins Krebszentrum gebracht zu haben.

Klaus R. ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Foto: Jungmann, Günter (gju)

Möglicherweise haben eine Patientin und ihr Ehemann den Heilpraktiker Klaus R. – etwa zwei Jahre vor den Todesfällen von Bracht – auf den Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) aufmerksam gemacht. Das zumindest legt die Aussage eines 39-jährigen Physikers nahe, der am Dienstag im Prozess gegen den 61-jährigen aussagte. Klaus R. werden fahrlässige Tötung in drei Fällen und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Im Juli 2016 waren drei Menschen nach der Behandlung in Brüggen-Bracht gestorben. R. hatte ihnen in seinem Krebszentrum 3-BP verabreicht. Laut Staatsanwalt soll er beim Abwiegen einen Fehler gemacht haben, durch den es zur Überdosis von 3-BP gekommen sei.

Der 39-jährige Zeuge ist promovierter Physiker. Seine Frau bekam im Oktober 2013 die Diagnose Nierenkrebs. Nach einer Operation sei der Krebs im Januar 2014 wieder aufgetreten. „Die Ärzte gaben ihr noch wenige Monate“, so der 39-Jährige. Im Internet sei er auf wissenschaftliche Berichte gestoßen, die beschrieben, dass 3-BP das Wachstum von Krebszellen hemmen könne. In einer Frankfurter Klinik habe seine Frau 3-BP erhalten. Im Anschluss seien sie in Bracht gewesen. Der Physiker brachte den Wirkstoff ins Krebszentrum. Er wog eine Menge von „0,4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht“ ab und bestand darauf, das Pulver der Infusion beizugeben. Danach hätten er und seine Frau die Infusionen etwa zwei Jahre zu Hause fortgeführt. Seine Frau sei drei Jahre nach der ersten Krebsdiagnose gestorben.

Klaus R. soll begonnen haben, sich für 3-BP zu interessieren. Laut Aussage des Zeugen kaufte er ihm den Wirkstoff „vier- bis fünfmal“ ab. Als Dosierung habe er „höchstens 2,2 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht“ empfohlen. Einmal habe ihm R. gesagt, dass sich Patienten nach Infusionen sehr müde gefühlt hätten. Dabei sei von fünf Milligramm die Rede gewesen. Der Angeklagte sagte, dass ein Patient auf der höheren Dosierung bestanden habe. Der Richter entgegnete, dass sich die E-Mails zwischen dem Zeugen und R. nicht so lesen, als bezögen sich die fünf Milligramm nur auf einen Patienten. Prozess wird fortgesetzt.