Angeklagter aus Viersen Haben Pizzeria-Gäste Falschgeld erhalten?

Viersen/Mönchengladbach. · Ein 39-jähriger Pizzabäcker muss sich wegen Urkundenfälschung verantworten.

Am Montag war der Prozessauftakt vor dem Landgericht.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Vor dem Landgericht Mönchengladbach muss sich seit Montag ein 39-jähriger Mann wegen Urkunden- und Geldfälschung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt in Viersen eine Pizzeria betrieb, vor, mit weiteren Tätern zwei Kreditanträge bei Mönchengladbacher Banken im Gesamtwert von 55 000 Euro gestellt zu haben. Gefälschte Unterlagen sollten die Kreditwürdigkeit der Antragsteller bestätigen. Für die Vermittlung soll der Angeklagte eine Provision in Höhe von 30 bis 35 Prozent der Kreditsumme erhalten haben. Zudem soll der Mann laut Anklage ebenfalls 2016 insgesamt 6000 Euro Falschgeld erworben haben. Übergaben sollen auf der Hindenburgstraße sowie einem Möbelhaus-Parkplatz in Mönchengladbach vonstatten gegangen sein. Der Versuch, einen falschen 50-Euro-Schein einzusetzen, misslang, da der Empfänger die „Blüte“ als solche erkannte. Auch ein Mitarbeiter seiner Viersener Pizzeria soll teilweise mit Falschgeld entlohnt worden sein.

Bereits 2017 wurden die Mittäter rechtskräftig verurteilt, zu diesem Verfahren erschien der Angeklagte nicht. In seiner Einlassung gab der Angeklagte zu, Geld von einem Mann namens T. erhalten zu haben. Doch es habe sich um ein Darlehen gehandelt, er habe nicht gewusst, dass es sich um Falschgeld gehandelt habe. An dieser Stelle unterbrach die Kammer die Verhandlung und wies auf eine Telefonüberwachung der Polizei zwischen beiden Männern hin. Darin sei von „gutem Falschgeld“ sowie „gut gemachten Blüten“ die Rede. Die Kammer erklärte, dass „Märchen erzählen die Situation nicht verbessert“ und schlug eine Pause vor.

Danach fragte der Verteidiger, ob eine Verständigung möglich sei. Diese wurde von Kammer sowie Staatsanwaltschaft auf Grund der ersten Einlassung abgelehnt. Nun räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein und ging zunächst auf den Betrug und die Urkundenfälschung ein: Er habe dem gesondert Verfolgten T. einen „guten Kumpel“ sowie eine Verwandte vorgestellt. Beide hätten online Kreditanträge gestellt, die auch genehmigt wurden. In einem Fall habe er dabei 400 Euro erhalten, da er den Kontakt zwischen T. und der Verwandten hergestellt habe.

T. sei es auch gewesen, der ihm Blüten gezeigt und erklärt habe, er könne ihm Falschgeld besorgen. Da er 10 000 Euro für eine Operation seines Bruders im Irak benötigt habe, hätte er Falschgeld bestellt, einmal 3000 und einmal 2000 Euro. Laut Kammer klang das Protokoll der Telefonüberwachung nicht nach Geld, das man für einen kranken Bruder benötige: „Darin erklären Sie, Sie hätten Kunden, wo Sie das Geld loswerden können.“ Doch der Angeklagte blieb bei seiner Aussage. Der Zeuge T. erinnerte sich daran, dem Angeklagten Falschgeld besorgt zu haben, jedoch nicht mehr an die Summe.

Der Prozess wird fortgesetzt.