Prozess: Angeklagter übernimmt Verantwortung für Drogenschmuggel

Der Mann gab aber an, dass er dachte, er transportiere Marihuana. Tatsächlich stoppten ihn Polizisten mit 16 Kilogramm Kokain.

Foto: Polizei

Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach ist es gestern um die Einfuhr von Betäubungsmitteln gegangen. Dem Angeklagten Boro K. wird vorgeworfen, 16 Kilogramm Kokain von den Niederlanden nach Deutschland gebracht zu haben. Bundespolizisten hatten den Mainzer am 18. Januar auf der A 61 an der Anschlussstelle Rheydt gestoppt und den Wagen untersucht. In einem Versteck unter der Rückbank entdeckten sie die Betäubungsmittel.

Der 54-Jährige ließ durch seinen Anwalt erklären, er übernehme die Verantwortung für eine einmalige Kurierfahrt. Er sei nie Konsument von Drogen gewesen, habe sich aus materiellen Gründen jedoch für die Durchführung einer Schmuggelfahrt anwerben lassen. Er habe nach der Fahrt 700 Euro erhalten sollen, was durch die Festnahme verhindert wurde.

„Mein Mandant wurde aktiv durch die Szene angesprochen, weil er ein unauffälliges Erscheinungsbild sowie Auto besaß“, erklärte der Verteidiger Olaf Langhanki. Zudem habe der Angeklagte auf das vertraut, was man ihm gesagt habe. So habe er angeblich Marihuana transportieren sollen. Auf etwas anderes, also den ihm vorgeworfenen Transport harter Drogen, hätte sein Mandant sich niemals eingelassen.

Zunächst sollte K. sein Fahrzeug in die Niederlande bringen, um dort ein größeres Drogenversteck einbauen zu lassen. Dies erklärte man ihm mit dem großen Volumen der Ware. Der Angeklagte habe das Fahrzeug abgegeben, sich in ein Café gesetzt und dort gewartet, bis er das Auto wieder abholen konnte. Er habe nicht gewusst, wo sich das Versteck befunden hätte, hätte die Drogen weder gesehen noch berührt.

Dem entgegen steht das positive Ergebnis eines Drogenwischtests, den die Beamten bei der Kontrolle durchführten. Der Verteidiger erklärte, dass die Person, die die Drogen versteckt habe, das Auto bewegt und so Lenk- sowie Bedienteile berührt und so kontaminiert haben müsse. Somit habe eine Sekundärübertragung zu dem positiven Ergebnis geführt. Eine DNA-Überprüfung des Kokainpakets müsse ergeben, dass es eben keine Spuren von K. aufweise. Zudem führte der Verteidiger aus, bei den ebenfalls sichergestellten 1700 Euro handele es sich um Arbeitslohn des Angeklagten, nicht um eine Bezahlung für die Drogenfahrt.

Einer der Polizisten, der die Kontrolle durchgeführt hatte, sagte gestern als Zeuge aus. Er sprach von einem aufwändigen Versteck unterhalb der Sitzbank und einem sicher langwierigen Einbau.

Weil ein Strafmaß sich an der Art und der Menge der eingeführten Betäubungsmittel bemisst, muss die Kammer nun den Nachweis erbringen, dass K. in Kenntnis des Kokainschmuggels war. Andernfalls müsse sie davon ausgehen, was der Angeklagte geglaubt habe. Dann habe es sich um eine fahrlässige Einfuhr von Kokain gehandelt.

Ein Mitarbeiter des Zolls, bei dem der Wagen inzwischen steht, soll nun die genauen Maße des Schmuggelverstecks ermitteln und der Kammer übermitteln. Dann soll ein Sachverständiger klären, welche Marihuana-Menge in dieses Versteck passe. Der Prozess wird fortgesetzt.