Prüfbericht Mehr Beschwerden wegen der Qualität in Pflegeheimen
Kreis Viersen. · Die Heimaufsicht des Kreises hat ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt.
Wie ist es um die Qualität in den Pflegeheimen im Kreis Viersen bestellt? Antwort auf diese Frage gibt der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht. Im Kreissozialausschuss wurde der Bericht 2017–2018 vorgestellt. Erste Erkenntnis: Es gab deutlich mehr Beschwerden als im Vorjahreszeitraum und deutlich mehr anlassbezogene Prüfungen.
Welche Mängel gab es?
In sieben Fällen wurde gegenüber dem Leistungsanbieter eine Anordnung erlassen. Zweimal wurde ein freiwilliger vorübergehender Belegungsstopp aufgrund von Personalmangel und pflegerischer Defizite mit zwei Leistungsanbietern vereinbart. Viermal wurde die ordnungsgemäße Führung des Dienstplans angeordnet. In drei Fällen wurde angeordnet, die pflegerische Versorgung der Nutzer in angemessener Weise sicherzustellen. In vier Fällen wurde der durchgängige Einsatz einer Pflegefachkraft je Wohnbereich im Tagdienst angeordnet. Zur Sicherstellung der Wohnqualität wurde gegen sechs Leistungsanbieter ein Wiederbelegungsverbot für die gesamte Einrichtung ausgesprochen, bis die gesetzlich geforderte Einzelzimmerquote von 80 Prozent erreicht wird.
Wie viele Prüfungen gab es?
Im Berichtszeitraum wurden 41 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Im Jahr zuvor waren es 22. Von den 41 erfolgten 31 Prüfungen anlässlich einer Beschwerde. Zehn Prüfungen waren erforderlich um festzustellen, ob die Einrichtung einen Mangel abgestellt hat.
Wie gut ist die Pflege in den Heimen?
„Bei den Regelprüfungen wurden häufig defizitäre Pflegeprozesse vorgefunden“, heißt es in dem Bericht. So wurden Pflegeplanungen nicht individuell erstellt oder es fehlten Angaben zur Risikoeinschätzung. Durch fehlende Angaben zur ärztlichen Kommunikation und zur Wundversorgung war der Pflegeprozess nicht nachvollziehbar, eine sachgerechte Pflege und Betreuung war nicht durchgehend gegeben. Die betroffenen Einrichtungen wurden engmaschig begleitet, bis eine Beseitigung der Mängel erfolgte. In zwei Fällen wurden zur Beseitigung der Mängel Anordnungen hinsichtlich der Führung der Pflegedokumentation getroffen und einmal musste eine Anordnung zum sach- und fachgerechten Umgang mit Medikamenten erlassen werden. Positiv sei festzustellen, dass den Schwächen in der Dokumentation eine überwiegend mängelfreie pflegerische Versorgung der Nutzer gegenüberstand, heißt es in dem Bericht. Die Prüfer stellten heraus: „Der Umgang mit Medikamenten war verstärkt mängelbehaftet.“ So wurden viele Schwächen bei der Lagerung von Medikamenten festgestellt.
Wie sieht’s beim Personal aus?
Laut Gesetz muss ein Heimbetreiber eine Fachkraftquote von mindestens 50 Prozent sicherstellen. Im Berichtszeitraum stellten die Prüfer zwei Unterschreitungen der Quote fest. Die Unterschreitungen lagen bei fünf und bei zehn Prozent.
Wie sehen die Heimbewohner die Personalsituation?
„Die Nutzer sind überwiegend zufrieden mit der personellen Ausstattung und der Betreuung durch die Mitarbeiter“, heißt es in dem Bericht. Dort steht aber auch: „Viele Nutzer wünschten sich einen höheren Personaleinsatz.“
Wie ist die hauswirtschaftliche Versorgung?
„Die Hygieneanforderungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung wurden in einem Fall nicht eingehalten“, heißt es in dem Bericht. Die Prüfergebnisse im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung ergaben durchgehend eine angemessene Speise- und Getränkeversorgung. „Die Nutzer erhalten ausgewogene und abwechslungsreiche Speisen sowie Getränke“, konstatierten die Prüfer. Die Nutzer hätten sich überwiegend zufrieden über die Versorgung geäußert.
Gibt’s Defizite bei der Alltagsgestaltung?
Bei den regelmäßigen Überprüfungen wurde in allen Einrichtungen festgestellt, dass die Mitbestimmungsrechte der Nutzer gerade im Bereich der Alltagsgestaltung durchgängig Berücksichtigung finden. In vier Einrichtungen wurde ein geringer Mangel im Bereich der Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität festgestellt.
Welche Entwicklung gibt Anlass zur Sorge?
In fast allen Einrichtungen gibt es Ehrenamtler, die die Einrichtungen unterstützen. Durch ihr Engagement können Angebote wie Einzelbetreuung oder Rollstuhlfahrten effizienter durchgeführt werden. Die Prüfer warnen: „Die Anzahl der Ehrenamtlichen ist rückläufig.“
Wurden Zwangsgelder von den Betreibern erhoben?
Ja. Der Kreis Viersen hat im vergangenen Jahr knapp 10 000 Euro aus Zwangsgeldern und Ordnungswidrigkeitsverfahren von Pflegeheimbetreibern eingenommen.