Menschenhandel in Brüggener Club

Ein 44-jähriger Oberhausener wurde verurteilt, weil er Frauen zur Prostitution zwang.

<strong>Brüggen. "Das ist keine Phantasieanklage", machte Richterin Geuenich-Cremer dem Angeklagten Manfred B. (Namen geändert) deutlich. "Es gibt für diese Vorwürfe Zeugen." Auch wenn die vom Gericht am Dienstag nicht geladen waren, den drei Angeklagten stand ihr schlechtes Gefühl ins Gesicht geschrieben. Dem Oberhausener B. (44) wird vorgeworfen, zwischen 2002 und 2006 zwei Thailänderinnen (19) nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben.

Um den Frauen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen, bot er den Mitangeklagten Mark P. (25) und Frank V. (28) 4000 Euro an, wenn sie die Frauen heiraten würden. "Ich stand damals finanziell sehr schlecht da", erklärte P. vor Gericht, warum er das Angebot angenommen hatte. Der Mühlheimer räumte ein: "Mir war bewusst, dass diese Ehe nur auf dem Papier besteht."

Im Fall des Angeklagten V., der Manfred B. aus der Nachbarschaft kannte, lief die Sache ähnlich. Auch ihm hatte der 44-Jährige Geld geboten. "Ich war aber nicht am Geld interessiert, sondern wirklich nur auf Brautschau", sagte Frank V.. Verdacht auf kriminelle Machenschaften von Manfred B. hatten die jüngeren Angeklagten nach eigener Aussage nicht geschöpft.

Jeweils für zwei Tage fuhr B. mit jedem Angeklagten und einer der Frauen nach Dänemark. Dort fanden die Eheschließungen statt. Bei der Ausländerbehörde in Deutschland mussten sie nur noch umgeschrieben werden. B. beteuerte, dass er den Mitangeklagten nie erzählt habe, dass er die Frauen zur Prostitution zwang.

Da sich alle Angeklagten geständig zeigten, ergingen folgende Urteile: Manfred B., "die Zentralfigur" laut Staatsanwalt, wurde u.a. wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die anderen Angeklagten müssen Geldstrafen von 600 und 1800 Euro zahlen.