Nach Flucht: Drei Monate in LVR-Klinik
Viersen. Nach der Festnahme eines flüchtigen Mannes am Sonntag in Viersen-Süchteln hat das Landgericht Mönchengladbach eine dreimonatige Unterbringung in der LVR-Klinik angeordnet. Nach Ablauf dieser Zeit will es den Fall erneut prüfen.
Der Hintergrund: Der 46-Jährige war 1998 in Duisburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in der Süchtelner Klinik an, da er die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hatte. Aufgrund seiner persönlichen Entwicklung wurde diese Anordnung zur Bewährung ausgesetzt: Unter bestimmten Bedingungen durfte der Mann in einer Wohnung leben.
Wegen mehrerer Verstöße gegen die Bewährungsauflagen — nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft in Duisburg konsumierte er Alkohol und nahm seine Medikamente nicht — sollte er in der vergangenen Woche jedoch zurück in die Klinik. Da er zunächst unauffindbar war, wurde eine öffentliche Fahndung gestartet.
Die Suche endete am Sonntag: „An seiner ehemaligen Wohnanschrift in Süchteln konnte er widerstandslos durch Beamte festgenommen werden“, meldete die Polizei Viersen. bos