Planungssicherheit für St. Irmgardis

Im Streit um eine neue Geriatrie lehnt das Verwaltungsgericht einen Antrag der Neuwerker Konkurrenz ab.

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Viersen. Erleichterung für das St.-Irmgardis-Krankenhaus: Im Gerangel um die Vergabe der Geriatrie-Abteilungen in der Region hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag des Mönchengladbacher Krankenhauses „Maria von den Aposteln“ auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bescheid der Bezirksregierung abgelehnt. Das teilte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Dr. Nicola Haderlein, mit.

Damit hat das Süchtelner Krankenhaus eine Sorge weniger und ein Quantum mehr Planungssicherheit für seine Geriatrie und das neue Bettenhaus, das sich seit einigen Monaten im Bau befindet: Hätte das Verwaltungsgericht dem Antrag stattgegeben, wäre damit der Geriatrie-Zuschlag der Bezirksregierung für Süchteln auf Eis gelegt worden. St. Irmgardis hätte keine Planungssicherheit mehr für seinen Neubau gehabt.

In seiner Bedeutung kommt der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß Paragraph 80a der Verwaltungsgerichtsordnung einer einstweiligen Verfügung nahe. Im Verwaltungsrecht spricht man von einer „einstweiligen Anordnung“.

Das Krankenhaus in Mönchengladbach-Neuwerk hatte das Eilverfahren im Juni mit der Begründung in Gang gesetzt, dass die Geriatrie-Vergabe an das Süchtelner Krankenhaus „ermessensfehlerhaft“ sei. Neuwerk sah sich bei der Entscheidung der Bezirksregierung nicht adäquat berücksichtigt. Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung habe man verhindern wollen, dass Fakten für eine unzureichende geriatrische Versorgung in der Region geschaffen würden, hieß es im Sommer in der Begründung des Krankenhauses „Maria von den Aposteln“. Ein ähnliches Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus auch gegen den Bescheid der Bezirksregierung für das Lukas-Krankenhaus in Neuss angestrengt. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag aus Mönchengladbach-Neuwerk jetzt ebenfalls ab.

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte am 3. Dezember vergangenen Jahres St. Irmgardis den Zuschlag für 60 Betten Altersmedizin erteilt. Um die Geratrie hatten sich unter anderem auch die Alexianer in Tönisvorst und „Maria von den Aposteln“ in Mönchengladbach beworben. Die Altersmedizin gilt in der Branche als Wachstumsmarkt und ist daher stark umkämpft.

Die Alexianer in Tönisvorst hatten nach ihrem Negativ-Bescheid bereits im Januar Widerspruch eingelegt und eine Konkurrentenschutzklage eingereicht.

Auch „Maria von den Aposteln“ hatte Widerspruch gegen den positiven Bescheid für Süchteln eingelegt. Ihr zusätzlicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Sommer hatte ihrem Widerspruch weiteren Nachdruck verliehen. Diese Hauptklageverfahren des Tönisvorster und Neuwerker Krankenhauses sind noch nicht entschieden. Nach Aussage des Verwaltungsgerichts ist mit einer Entscheidung nicht vor Januar kommenden Jahres zu rechnen. Das Neuwerker Krankenhaus hat nun zwei Wochen lang Zeit, Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. In einer Stellungnahme von „Maria von den Aposteln“ heißt es: „Das eigentliche Verwaltungsgerichtverfahren ist noch nicht entschieden. Die Ablehnung bezieht sich auf den zusätzlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der lediglich einen Aufschub bis zum letztlichen Entscheid bewirken sollte. Welche weiteren Schritte wir einleiten werden, werden wir prüfen.“