Der Mannsteht wegen Totschlags vor Gericht. Ihm droht nun die dauerhafteEinweisung in eine geschlossene Anstalt. Auch den Familienhund"Lucky" soll der Mann mit einem Messer getötet haben.
Ein Betreuungsrichter hatte im Mai die zwangsweise Unterbringung des Mannes abgelehnt, da ihm von den behandelnden Ärzten kein Hinweis auf eine Fremdgefährdung vorlag und auch die Gefahr eines Selbstmords offenbar nicht als akut eingestuft wurde.Der 28-Jährige musste daher auf seinen Wunsch hin und gegen den Rat der Ärzte aus der Psychiatrie entlassen werden.
Kurz darauf tötete er seine Mutter mit acht Messerstichen im Beghinenhof in Viersen. Ermittler fanden die Leiche der 63 Jahre alten Frau in ihrer Wohnung, kurze Zeit später konnten sie den psychisch kranken Sohn festnehmen.Die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für eine zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt hätten in diesem Fall nicht vorgelegen, hatte das Landgericht Mönchengladbach bereits im Mai betont.
Auch am Montag im Gerichtssaal redete der Angeklagte verworren und bezichtigte nach seinem Geständnis seinen Vater der Tat. Seine Angehörigen wollten ihn umbringen, behauptete der auch an Verfolgungswahn leidende Mann. Das Urteil wird für den 28. September erwartet.