Prozess in Mönchengladbach Pfleger hatte um Versetzung gebeten

Viersen/Mönchengladbach · Im Prozess gegen einen 64-Jährigen aus Viersen hat die Verteidigung am Donnerstag mehrere Beweisanträge gestellt. Dem Pfleger wird vorgeworfen, einen Patienten der LVR-Klinik Viersen mit einem Psychopharmakon getötet zu haben.

Der Prozess wird am Landgericht Mönchengladbach verhandelt. Ein 64-jähriger Viersener (l.) ist angeklagt.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

In der Tatnacht war der Angeklagte als Eins-zu-Eins-Betreuer eines 55-Jährigen eingesetzt, der seit 1994 im Maßregelvollzug der Klinik untergebracht war. Dort wurde er wegen einer paranoiden Schizophrenie behandelt und erhielt ein Beruhigungsmittel als Bedarfsmedikation. Vor Gericht hatte der Pfleger zugegeben, dem Mann auf Grund dessen Unruhe und aggressiven Verhaltens mehrfach Dosen des Medikaments gegeben zu haben. Zugleich gab der Angeklagte an, das Patientenzimmer während der Nachtschicht mehrmals für einen Toilettengang verlassen zu haben. Währenddessen sei der Patient unbeaufsichtigt gewesen und könnte das Medikament, nachdem er mehrfach verlangt haben soll, selbst eingenommen haben.

Die kurzen Abwesenheiten des Angeklagten soll nun ein Stationsarzt bestätigen. Zudem soll ein weiterer Pfleger bezeugen, dass das Medikament frei zugänglich für den Patienten im Zimmer gestanden habe. Ein weiterer Antrag betrifft das sichergestellte Fläschchen des Psychopharmakons: Es soll auf DNA-Spuren des Verstorbenen untersucht werden. Die Verteidigung möchte auch ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Es soll belegen, dass auch eine deutlich höhere Gabe des Medikaments als hier verordnet als „medizinisch notwendig“ erachtet werden könne.

Der 55-Jährige sollte laut LVR-Klinik dreimal am Tag eine Ein-Milliliter-Dosis erhalten, zwischen der Gabe der einzelnen Dosen sollten jeweils sieben Stunden liegen. Ein Rechtsmediziner hatte eine 30 mal erhöhte Konzentration des Medikaments im Körper des Verstorbenen festgestellt. Laut einem bereits gehörten Zeugen soll der Angeklagte ihm gegenüber erklärt haben, er habe dem 55-Jährigen in der Tatnacht eine komplette 100-Milliliter-Flasche verabreicht. Dies hatte der angeklagte Pfleger bestritten.

Nun soll auch der Direktor des Amtsgerichts Krefeld aussagen. Der Angeklagte hatte 2018 dort gegen die nach dem Tod des Patienten durch die LVR-Klinik ausgesprochene Kündigung geklagt. Vor Gericht hatte der 64-Jährige erklärt, er könne nicht mehr genau sagen, wie viel von dem Medikament er in der Nacht verabreicht habe. Zudem möchte der Verteidiger die vielfachen Versetzungsanträge seines Mandanten einführen lassen. Dieser habe mehrfach darum gebeten, aus der Forensik-Abteilung versetzt zu werden, da ihm der Umgang mit den Patienten dort zu viel werde. Dies sei durch den Arbeitgeber abgelehnt worden.