Sexualtäter auf der Flucht: Polizei gibt Fahndungsfoto heraus

Viersen. Noch keine heiße Spur hat die Polizei von dem in Viersen aus der Landesklinik entflohenen Sexualstraftäter. Für Donnerstagnachmittag bereitet deshalb die Polizei eine Fahndung mit Foto und Täterbeschreibung vor.

Bis Mittwoch gab es dazu keine Genehmigung durch die Justiz. Andere Fahndungsmöglichkeiten seien noch nicht ausreichend ausgeschöpft, hieß es zur Begründung.

Möglicherweise hat der 53-Jährige auch NRW bereits verlassen. „Es spricht einiges dafür, dass er nicht mehr am Niederrhein ist“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hagen.

Nachdem er ein Grundschulkind im Raum Hagen sexuell missbraucht hatte, ordnete ein Gericht 1991 seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Seit 2002 befand sich der Forensik-Patient in der LVR-Klinik Viersen. In Freiheit sei ein Rückfall nicht ausgeschlossen, schätzten Ärzte die Situation ein.

Die Polizei fahndet seit Mittwoch öffentlich nach dem verurteilten Sextäter, der seiner Pflegekraft bereits am Sonntag in Mönchengladbach weggelaufen war. Bei Familie oder Freunden halte sich der Mann nicht auf. Laut LVR hatte er im Rahmen einer therapeutisch vorgesehenen Lockerung Ausgang.

Der Flüchtige ist 1,73 Meter groß, 80 Kilo schwer und leicht untersetzt. Er hat braune kurze Haare, trägt eine Brille und einen Vollbart (das Fahnungsfoto oben ist aktuell). Zuletzt war er mit einer blau-weiß karierten 3/4-Hose und einem quer gestreiften, blau-grauen Shirt bekleidet. Er hatte zum Zeitpunkt der Flucht einen Rucksack mit Wechselkleidung dabei. Details hierzu sind aber nicht bekannt.

Dass die Polizei erst nach drei Tagen nach der Flucht an die Öffentlichkeit ging, sorgt für heftige Kritik. „Es ist völlig inakzeptabel, dass Polizei und Staatsanwaltschaft erst nach drei Tagen der Öffentlichkeit überhaupt mitteilen, dass ein gefährlicher Forensik-Patient auf der Flucht ist“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Robert Orth. Zudem sei es unverständlich, dass auf die sofortige Beantragung einer Öffentlichkeitsfahndung mittels Veröffentlichung eines Fotos oder einer Personenbeschreibung verzichtet wurde. „So wird das Vertrauen der Menschen in NRW und der Opfer der abscheulichen Taten in den funktionierenden Rechtsstaat erschüttert.“ Innerhalb von sechs Wochen seien drei psychisch kranke Straftäter in NRW geflüchtet.