Süchteln ASV hofft auf Sponsor für Süchtelner Höhen

Viersen. · Der Sportverein will die Namensrechte der Anlage einem möglichen Sponsor zugänglich machen. Die Stadt hat das bislang verboten.

Ginge es nach dem ASV Süchteln, könnte der Sportpark auf den Süchtelner Höhen bald einen neuen Namen tragen. Denn der Allgemeine Sportverein Einigkeit möchte eine neue Geldquelle auftun und die Namensrechte der städtischen Sportanlage vermarkten. Bislang hat die Viersener Stadtverwaltung solchen Anfragen immer eine Absage erteilt. Nun setzen sich die Mitglieder des Sportausschusses in ihrer nächsten Sitzung am übernächsten Montag, 28. Januar, mit dem Antrag des Sportvereins auseinander.

Es ist ein Vorrecht des Rates, städtisches Eigentum mit Namensrechten zu versehen, heißt es in der dazugehörigen Vorlage. Vergleichbare Anträge wurden bisher abgelehnt, so zuletzt der Antrag des Dülkener FC. Darum haben sich ASV-Vorsitzender Wolfgang Güdden und seine Mitstreiter die Argumente für ihr Anliegen auch ganz genau überlegt. Klar auf der Hand liegt für sie: „Die Stadt kostet es nichts, und für die Firmen wäre es ein Gewinn“, sagt Güdden. „Die kriegen eine echte Gegenleistung.“ Beispielsweise könne die betreffende Firma schon an der Straße mit Schildern die Richtung zum Sportpark weisen und dabei mit ihrem Namen werben. Zudem: „Der Name würde in sämtlichen Flurkarten und Programmheften der Vereine auftauchen“, sagt der 62-Jährige.

Der ASV weiß, wovon er spricht: Seit 2011 besteht solch eine Namensvermarktung bei der vereinseigenen Sportanlage an der Straße Am Nachtigallenwäldchen. „Wenn jemand fragt, wo wir spielen, heißt es inzwischen: auf der Voba“, berichtet Güdden. Denn die frühere Waldkampfbahn heißt heute Volksbank-Arena.

Ein Kriterienkatalog soll die Bedingungen genau festlegen

Schon damals hatte der Verein sich den Sportpark Süchtelner Höhen für die Kooperation ausgesucht. „Aber es hieß ,Da könne ja jeder kommen’“, erinnert sich Güdden an die Absage der Stadtverwaltung. Damit mit den Namensrechten aber nicht „inflationär, unkontrolliert und ungeregelt“ umgegangen wird, schlagen die Vereinsmitglieder dieses Mal einen Kriterienkatalog vor. Der sieht etwa vor, dass der jeweilige Sportverein sich in „erheblichem Umfang“ finanziell an der Modernisierung der Anlage beteiligt haben muss, um vom Sponsorengeld zu profitieren. Was das konkret bedeutet, solle die Stadt bei einem positiven Bescheid festlegen. Seiner Meinung nach hieße das, „dass da nicht mal einer bloß 5000 Euro investiert hat“. Zudem soll der Sponsor zu einer Mindestlaufzeit verpflichtet werden. „Damit nicht jedes Jahr der Name wechselt“, sagt Güdden. Der Vertrag für die Volksbank-Arena läuft über zehn Jahre. Für den ASV-Vorsitzenden ist klar: „Das letzte Wort bei jeder Entscheidung muss der Stadtrat haben.“

Der ASV lebt von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Sponsoring. Zwar wächst der Verein und hat bei der Mitgliederzahl erst jüngst die 3200-Marke geknackt, doch gerade die Finanzierung der Schüler- und Jugendarbeit stelle den Sportverein – wie etliche andere – vor immer größere Probleme.

Der Sportverein hat zuletzt stark in moderne Anlagen investiert

2011 hat der ASV eine neue Kunststoff-Leichtathletikanlage im Sportpark auf den Süchtelner Höhen und einen Kunstrasenplatz auf der vereinseigenen Anlage errichtet. Dafür hat er nach eigenen Angaben einen Kredit von mehr als 300 000 Euro aufgenommen – bis 2031 ist der noch zurückzuzahlen. Im vergangenen Jahr hat der ASV noch den Ascheplatz im Sportpark durch einen modernen Kunstrasenplatz ersetzen lassen.

Die Stadt-Zuschüsse sind laut Güdden „nicht der Riesenbetrag“. 7029,84 Euro waren es im Jahr 2016. „Sie wurden vor einigen Jahren um 20 Prozent gekürzt und sind seitdem nicht erhöht worden.“ Er macht sich auch keine Hoffnungen, dass das passiert: „Wir sehen bei der Haushaltslage keine Möglichkeit dazu“, sagt Güdden.

In der Vorlage weist die Verwaltung darauf hin, dass die Angelegenheit komplex sei und auch finanz- und steuerrechtliche Aspekte geprüft werden müssten. Doch der 62-Jährige ist dennoch positiv gestimmt, dass es dieses Mal klappen könnte. Denn in der Vorlage heißt es immerhin auch: „Das Anliegen mit dem vorgelegten Antrag ist dem Grunde nach nachvollziehbar.“