Wo gibt’s die Plakette fürs Pferd?
Die Reitkennzeichen müssen gut sichtbar, beidseitig am Pferd angebracht sein. Reiter ohne gültige Plakette oder Kennzeichen begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Kreis Viersen. Reiterplaketten sollten spätestens jetzt beim Kreis Viersen bestellt werden. Darauf weist die Verwaltung hin. Mit den Plaketten muss jeder Reiter, der mit seinem Pferd das private Grundstück verlässt und auf Straßen, Wirtschaftswegen oder im Wald reitet, sein Tier kennzeichnen.
Die Reitkennzeichen müssen gut sichtbar, beidseitig am Pferd angebracht sein. Reiter ohne gültige Plakette oder Kennzeichen begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Anträge für die Jahresplaketten oder für die erstmalige Erteilung von Reitkennzeichen nimmt Cornelie Falkenberg von der Kreisverwaltung schriftlich oder telefonisch entgegen (Tel. 02162/391406 , E-Mail: cornelie.falkenberg@kreis-viersen.de).