Zusatzgebühren bei Krediten sind unzulässig

Viersen. Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind unrechtmäßig. Das hat jetzt das Amtsgericht Viersen in einem Urteil (Aktenzeichen 32 C 369/12) entschieden.

Es gab der Klage eines Verbrauchers statt, der den dreiprozentigen Aufschlag auf sein Darlehen zurückgefordert hatte. „Das ist ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz auch in unserer Region“, freut sich Rechtsanwalt Arnd Tenfelde.

Damit folgte das Amtsgericht Viersen der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte. Danach sind die ein bis drei Prozent Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu Zins und Tilgung unrechtmäßig. Auch die Verbraucherzentrale NRW kennt diese Fälle.

Sie kämen praktisch täglich in den Beratungen vor. Für Bankkunden, die Bearbeitungsgebühren zurückfordern möchten, hält die Verbraucherzentrale Musterbriefe bereit. rb