Kurz hinter dem Ortseingang kam es zum Sturz. Dabei zog sich die Frau die leichten Verletzungen zu.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch fest. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwa zwei Promille. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Entnahme einer Blutprobe an. Eine Fahrerlaubnis konnte der Rollerfahrer nicht vorlegen. Gegen ihn und die als Halterin des Rollers ebenfalls beschuldigte Beifahrerin erstatteten die Beamten Anzeige.