Amtsgericht Krefeld Tönisvorster wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Tönisvorst · Ein Mann aus Tönisvorst ist von einem Schöffengericht am Amtsgericht Krefeld wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Bilder und Videos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann zeigte sich geständig und reumütig.
(sts) Vor dem Krefelder Amtsgericht ist am Freitag das Urteil gegen einen Mann aus Tönisvorst gefallen. Er erhielt wegen des Besitzes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr auf Bewährung. Eine Geldauflage verhängte das Schöffengericht allerdings nicht, da der Mann Schulden hat.
Konkret hatte die Staatsanwaltschaft dem Tönisvorster vorgeworfen, zunächst im September 2021 auf einer Internetplattform ein jugendpornografisches Video hochgeladen zu haben – und zwar öffentlich über seinen Account. Auf diese Weise hätten, laut Anklageschrift, mehr als 20 Personen Kenntnis von der Datei nehmen können.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes im März 2022 seien 13 kinder- und vier jugendpornografische Dateien aufgefunden worden. Und schließlich fanden Polizeibeamte im April 2023 auf dem Mobiltelefon des nun Verurteilten weitere entsprechende Bilder, insgesamt deren 14. Auf den Dateien seien vor allem entkleidete, posierende Kinder und Jugendliche zu sehen gewesen, aber es habe auch Bilder mit sexuellen Handlungen gegeben.
Der Tönisvorster, der keinerlei Vorstrafen hat, zeigte sich geständig und reumütig. Ihm sei das alles sehr peinlich und er schäme sich für das, was er getan habe. Er betonte, dass er nicht beabsichtigt habe, die Dateien auch anderen Usern zur Verfügung zu stellen. Wegen seiner Handlungen sei das Jugendamt eingeschaltet worden, um zu prüfen, ob er weiterhin Umgang mit seinem eigenen Kind haben dürfe.
Es sei dann entschieden worden, dass er es weiterhin sehen dürfe, allerdings nur in „Begleitung einer anderen Person“. Bei ihm würden künftig definitiv keine kinder- oder jugendpornografische Dateien mehr gefunden werden, fuhr er fort: „Ich lade so etwas auf keinen Fall mehr herunter!“
Die Staatsanwältin wertete das Geständnis sowie die Tatsache, dass der Mann bisher noch nie straffällig geworden ist, als positiv. Allerdings seien unter den aufgefundenen Dateien auch einige „harte Bilder“ gewesen. Außerdem habe der Mann nach der ersten Durchsuchung nicht mit dem Sammeln solcher Dateien aufgehört, da ja später bei ihm erneut entsprechende Bilder entdeckt worden seien.
Daher fordere sie eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten. Der Verteidiger hielt diese Strafe indes für „viel zu hoch“, da sein Mandant vergleichsweise wenige Dateien angesammelt habe, nicht vorbestraft sei und sich „schon bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung geständig zeigte.“ Zudem lägen die Taten länger zurück und seitdem habe er keine pornografischen Darstellungen Minderjähriger mehr besessen „und das wird auch zukünftig nicht der Fall sein.“ Das Schöffengericht folgte dieser Argumentation und verhängte eine Bewährungsstrafe.