Anwohner fordern Lkw-Verbot
Initiative gegen Schwerlastverkehr auf Hülser Straße und Nordring.
St. Tönis. Alexander Strempel wohnt an der Hülser Straße. Seit 1994. Er kann aus nächster Anschauung beurteilen, ob und wie sich der Straßenverkehr vor seiner Haustür verändert. Seit zwei Jahren stellt er eine deutliche Zunahme von Lkw fest. Er erlebt nahezu täglich 40-Tonner, die die 90-Grad-Kurve vom Nordring auf die Hülser Straße bewältigen und dazu zwei Spuren in Anspruch nehmen müssen.
Unerträglicher Schwerlastverkehr, gefährliche Situationen für Fußgänger, darunter Schulkinder der Grundschule Hülser Straße und der Schulstraße, Schäden an Pflaster und Bordsteinen, ein gebrochener Gullydeckel — die Liste der Kritiker ist lang.
Alexander Strempel steht mit seinem Unmut nicht allein da. Um ihn und Christel Falk haben sich Anwohner gruppiert, die den Status quo nicht hinnehmen möchten, dies mit 80 Unterschriften bekräftigt haben. Die Bürgerinitiative fordert: „Lkw-Verbot auf Hülser Straße und Nordring!“
Die stärkere Frequentierung der Straße durch die großen Fahrzeuge machen Strempel und Nachbarn unter anderem an Logistikzentrum und Autohof im Gewerbegebiet Krefeld-Fichtenhain und an der Umgehung von Mautgebühren fest.
Die Unterschriftenliste ist am Freitag an Christof Jansen, Regionalleiter von Straßen NRW, und Abteilungsleiter Georg Hennecken überreicht worden. Die Behörde ist für die beiden Straßen zuständig. Mit vor Ort war auch CDU-Ratsherr Maik Giesen, dessen Wahlkreis im Bereich Nordring/Hülser Straße liegt. Er hat den Termin zur Überschriftenabgabe abgestimmt und war, wie Alexander Strempel, zufrieden mit der Reaktion der Straßen-NRW-Vertreter.
„Das Gespräch war sehr konstruktiv“, so Strempel. „Unsere Fotos haben die Situation verdeutlicht. Straßen NRW hat angekündigt, die Situation intern zu diskutieren, das Gespräch mit der Stadt Tönisvorst zu suchen und bis Ende des Jahres eine Lösung zu präsentieren.“
Ist, so Strempel, eine Straße als Landstraße definiert, müsse sie diesen Verkehr aufnehmen. Eine Überlegung könne sein, die betroffenen Straßen umzuwidmen und in kommunale Zuständigkeit zu überführen.