Wirtschaftsfrühstück in Tönisvorst Arbeitszeiterfassung und Künstliche Intelligenz im Fokus

Tönisvorst · Beim „TönisVorst um 8“ appellierte der Arbeitsrechtler Christopher Weuthen, schon jetzt Voraussetzungen für eine elektronische Arbeitszeiterfassung zu schaffen.

Referent Christopher Weuthen (2. v. r.) wurde von Stefan Poser (Sparkasse Krefeld, von links), Wirtschaftsförderer Markus Hergett und Michael Buchmann (Sparkasse Krefeld) begrüßt.

Foto: Annika Dzuballe

(dzu) Regelmäßig lädt die Wirtschaftsförderung Tönisvorst Unternehmer zum Netzwerkfrühstück „TönisVorst um 8“ ein. Neben einem Impulsvortrag können Interessierte dort bei einem Frühstücksbuffet ins Gespräch kommen. Jetzt lautete das Thema „Kommen und Gehen?“. Dazu waren rund 40 Zuhörer aus dem ganzen Kreis Viersen und der Stadt Krefeld in das Wirtshaus 1857 in St. Tönis gekommen.

Arbeitsrechtler Christopher Weuthen referierte über die rechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Dabei informierte er die Gäste über den entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und appellierte, schon jetzt die Voraussetzungen für eine elektronische Arbeitszeiterfassung zu schaffen. „Das Gesetz wird auf jeden Fall kommen“, machte der Düsseldorfer Fachanwalt deutlich. Anschließend widmete sich Weuthen der Nutzung von künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis. „Ich möchte das Bewusstsein dafür schaffen, dass wir es schon oft, ohne es zu merken, mit künstlicher Intelligenz im Arbeitsverhältnis zu tun haben“, erklärte der Anwalt und verwies auf Bilderkennungssoftware oder Fahrerassistenzsysteme.

Aktuell sei besonders die Nutzung von ChatGPT immer häufiger der Fall. Der Arbeitsrechtler machte deutlich, dass sich zum Umgang mit dem Programm noch immer viele Fragen stellen würden. Dabei sehe er vor allem die Herausforderung des Datenschutzes, da nicht geklärt sei, auf welchem Server sensible betriebliche Daten landeten. Darüber hinaus betonte Weuthen, dass Arbeitnehmer in den meisten Fällen nicht gegen die Unübertragbarkeit der Dienstleistung verstoßen, wenn sie ChatGPT nutzen. „ChatGPT ist ein Arbeitsmittel wie Google Maps“, erklärte er.

Wirtschaftsförderer Markus Hergett zeigte sich nach dem Vortrag sehr zufrieden. „Das war ein gutes Impulsthema mit einem Referenten, der das aktuelle Thema für alle verständlich dargestellt hat“, sagte er. Besonders freute es den Wirtschaftsförderer, wieder neue Gesichter in der Runde begrüßen zu dürfen. „Wir haben viele treue Gäste, aber es gelingt uns auch, unser Netzwerk immer wieder zu erweitern“, betonte er. So biete das Netzwerkfrühstück der Stadt Tönisvorst die Möglichkeit, mit den Unternehmen vor Ort in Kontakt zu bleiben.

Auch Weuthen zeigte sich zufrieden mit der Veranstaltung. „Das ist ein super Event, das eine tolle Möglichkeit zum Netzwerken bietet. Ich denke, dass der arbeitsrechtliche Vortrag sehr gut in diesen Rahmen gepasst hat“, sagte der
Referent.