Friedhofsatzung in Willich Deshalb sind die Grabkosten so stark gestiegen

Willich · (jbu) Die neue Gebührenordnung der Stadt Willich für das Jahr 2023 brachte zuletzt vor allem im Bereich der Friedhöfe eklatante Erhöhungen mit sich. Bei den Beerdigungspauschalen hielt sich das noch in Grenzen: Eine Erdbestattung in einem Reihengrab stieg von 515 auf 584 Euro, Feuerbestattungen im Reihengrab von 214 auf 243 Euro.

Seit langem ärgern sich Besucher über Schlamm und Pfützen auf dem Friedhof in Willich.

Foto: Julian Budjan

Aber die Nutzungsrechte für Grabstellen, die bei Erdbestattungen über einen Zeitraum von 30, bei Feuerbestattungen über 20 Jahre gültig sind, werden künftig richtig teuer.

Bei fast allen Grabesarten gab es Erhöhungen von rund 25 Prozent. Gewöhnliches Reihengrab: 1518 statt 1220 Euro, Urnenreihengrab 1168 statt 940 Euro. Tiefengräber mit Doppelbelegung: 1967 statt 1581 Euro. Pflegefreie Urnengräber: 1655 statt 1330 Euro. Pflegefreie Wahlgrabstätte: 1718 Euro statt 1380 Euro. Urnenwahlgrabstätte: 2030 statt 1631. Normale Wahlgrabstätte 1967 statt 1581.

Für einen Platz im Kolumbarium, der Grabkammer für Urnen, muss dagegen nur ein bisschen mehr gezahlt werden: 1532 statt 1480 Euro werden für eine Dauer von 20 Jahren fällig, die Bestattungspauschale ging zuletzt gar von 542 auf 177 Euro zurück.

Die Anstiege sind auf einen nicht gedeckten Kostenanteil bei der Unterhaltung der vier Friedhöfe in Willich, Neersen, Schiefbahn und Anrath von 938.453 Euro zurückzuführen. Auf Anfrage unserer Redaktion gibt es dazu von Simone Küppers, Bereichsleiterin Zentrale Finanzen bei der Stadt, diese Erklärung: Bei den nicht gedeckten Kosten handle es sich um die Differenz zwischen den indirekten Kosten und Erlösen. „Hier ist eine Steigerung dieser jährlichen Kosten um 163 400 Euro zum Vorjahr zu verzeichnen“, erklärt sie. Es sei gesetzlich geregelt, dass die Kosten des Friedhofsbetriebes über die Einnahmen aus den Nutzungsrechten zu finanzieren sei.

Die Steigerungen setzen sich zusammen aus: Mehrkosten von 77 800 Euro bei der Unterhaltung der Friedhofsanlagen. Höhere Personalkosten: 63 000 Euro, höhere Kosten für die Instandhaltung der Gebäude: 61 000 Euro. Bei einer Abnahme in anderen Breichen.

Die Kosten für die geplante Sanierung der veralteten Friedhofswege schlage sich erst nach Fertigstellung der Wege in den Gebühren nieder. Küppers erklärt zudem: „Bei der Pauschale für die Beisetzung in Kolumbarien erfolgte eine Umverteilung der Kosten, sodass eine geringere Gebühr für diese Beisetzungsart kalkuliert werden konnte.“

(jbu)