„Guter und schlechter Alkohol“

Zu: Werbering St. Tönis fordert Alkoholverbot, WZ vom 23. Juni

Feststellung: Bekanntlich gibt es guten Alkohol und schlechten Alkohol. Guten Alkohol gibt es ein paar Meter weiter entfernt von der hier beschriebenen „Alkoholszene/Drogenszene“. Da es sich um eine legale Droge handelt, kann diese auch logischerweise von Einzelhändlern und Gastwirten verkauft werden.

Zwei Menschen, ein Teil unserer Gesellschaft, lange Zeit von Einzelhändlern mit legalen Drogen versorgt, können selbstverständlich nicht öffentlich darstellen, was so eine legale Droge über die Zeit bewirken kann.

Leserbrief

Ein schon in der Stadt Tönisvorst erprobtes probates Mittel wäre: Bänke weg, Problem gelöst! Oder die beiden „Personen“ gehen ganz einfach nur ein paar Meter weiter und bekommen dort ab 18 Uhr ihre von der Gesellschaft akzeptierte und legalisierte Droge. Nach dem hier beschriebenen und gestellten Antrag könnten diese beiden „Personen“ an normalen Sonntagen schon am Vormittag auf der Hochstraße im Bereich der Außengastronomie Alkohol konsumieren, da nach dem Antrag dann just das Alkoholverbot aufgehoben ist. Weitere Ausnahmen siehe Antrag.

Alle Achtung, so einen wohlfeilen und in sich schlüssigen Antrag muss man erst einmal formulieren können. Selbstverständlich ist bekanntlich mir das Hemd näher als die Hose zweier solcher „Personen“.

Ich möchte als alter St. Töniser selbstverständlich nicht die hier schon seit langem verbriefte Deutungshoheit über die Hochstraße und den angrenzenden Rathausplatz in Frage stellen.

Kurt W. Fruhen

Tönisvorst

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