Bürgermonitor zur Hochbend- und Klein-Kollenburg-Straße in Anrath Schleuse soll Radeln sicherer machen
Anrath. · Anwohner der Hochbend- und der Klein-Kollenburg-Straße in Anrath kämpfen seit Jahren um eine Verbesserung der Verkehrssituation. Am Dienstag ist ihr Bürgerantrag wieder Thema im Planungsausschuss.
(msc) Es ist zumindest mal wieder ein Teilerfolg für die Anwohner der Hochbend- und der Klein-Kollenburg-Straße in Anrath: Die Stadtverwaltung schlägt vor, das Ende des Fahrradwegs auf der Klein-Kollenburg-Straße mit einer „Schleuse“ zu entschärfen – ähnlich, wie es sie an der Schottelstraße seit einigen Monaten bereits gibt. „Das ist natürlich besser als nichts. Aber eigentlich müsste der Radweg weitergeführt werden“, sagt Anwohnerin Maria Spelmanns. „In Anrath gibt es sowieso kaum Radwege“, moniert sie.
Das Thema steht auf der Tagesordnung des nächsten Planungsausschusses am Dienstag, 25. August, um 18 Uhr im Schloss Neersen. Die Politik muss dem Vorschlag der Verwaltung noch zustimmen, hat jedoch schon in den vergangenen Sitzungen deutlich gemacht, dass sie eine Verbesserung der Situation wünscht. Denn bisher endet der Radweg plötzlich am Rand des Gehwegs, lediglich ein Schild weist darauf hin.
Verschwenkungsinsel
auf der Fahrbahn gepant
Der Radverkehr soll künftig circa 20 Meter vor dem jetzigen Ende des Radweges auf die Fahrbahn geleitet werden, schlägt die Verwaltung vor. Dafür müsse der Bordstein abgesenkt werden. Der Übergang soll mit einer auf der Fahrbahn befestigten „Verschwenkungsinsel“ gesichert werden. Der Radverkehr wird dann für 15 Meter auf einem zwei Meter breiten Fahrstreifen geführt, der von einem 0,5 Meter breiten „Schutzbereich“ gesäumt wird. Anschließend an den Radfahrstreifen folgt ein zehn Meter langer und zwei Meter breiter Schutzstreifen, der den Radfahrer in den fließenden Verkehr schleust. Da die Fahrbahn dadurch verengt wird, sollen auf der gegenüberliegenden Seite der Schleuse Parkverbote eingerichtet werden.
Nicht durchsetzen konnten sich die Anlieger mit ihrer Forderung, in der 90-Grad-Kurve, die die Hochbend- und die Klein-Kollenburg-Straße miteinander verbindet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Die Verwaltung verweist darauf, dass sie an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebunden sei. Eine Geschwindigkeitsreduzierung sei unter anderem nur dann zulässig, wenn sich eine gewisse Zahl geschwindigkeitsbedingter Unfälle ereignet hat. Das sei seit 2015 jedoch nur einmal der Fall gewesen.
Anwohner müssen bei Ausfahrt von ihren Grundstücken vorsichtig sein
Auch das Argument der Anlieger, dass sich in der Kurve Grundstückseinfahrten befinden, ist laut Verwaltung kein Grund für ein Tempolimit. „Die Anwohner haben – so wie jeder Verkehrsteilnehmer, der sein Grundstück verlässt – hierbei § 10 StVO zu beachten. Danach muss sich der Ausfahrende so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich bei der Ausfahrt aus einem Grundstück einweisen lassen“, schreibt die Verwaltung.
Jürgen Kuenen von der Bürgerinitiative kündigt an, weiterkämpfen und sich nicht abspeisen lassen zu wollen. Er setze allerdings auf die Zeit nach der Bürgermeisterwahl. Er gehe davon aus, dass Zusagen umgesetzt würden.