Willich/Krefeld Königsburg: Willicher muss zahlen

Prozess gegen Ex-Geschäftsführer wurde gegen Auflagen eingestellt.

Willich. Der Prozess gegen einen 45-jährigen Willicher, der Gelder der Krefelder Diskothek Königsburg veruntreut und außerdem Urkundenfälschung betrieben haben soll, ist gestern gegen Auflagen eingestellt worden. Der Willicher war eine Zeitlang Prokurist und Mehrheitsgesellschafter der Traditions-Disko.

In den Jahren 2009 und 2010 soll er etwa 143 000 Euro von den Geschäftskonten der Firma abgehoben und die Summe dann für private Anschaffungen verwendet haben. Um dies zu vertuschen, habe er ein paar Rechnungen gefälscht. So lautete jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in der Anklage.

Das wies der Angeklagte allerdings weit von sich. Das Geld sei definitiv geschäftlich genutzt worden. Dafür sei ein professionelles Partyzelt sowie die entsprechende Technik, z.B. Ton- und Lichtanlage, erworben worden. Stehen sollte das Zelt im Zillertal (Österreich) und dort eine erweiterte Party-Location der Krefelder Diskothek darstellen. So hatte der 45-Jährige bereits zum Auftakt des Verfahrens immer wieder argumentiert.

Vor Ort seien dann aber witterungsbedingte Schäden an dem Partyzelt aufgetreten. Dazu zählten Risse in der Außenwand und noch andere Probleme. Das Projekt sei deshalb schließlich „gestorben“.

Während des gestrigen Verhandlungstages ergänzte der Willicher auf der Anklagebank noch, dass nicht er Zelt und technisches Zubehör gekauft habe. Vielmehr habe er damit einen Diskothek-Mitarbeiter betraut. Der sei jedoch leider inzwischen verstorben. Jedenfalls habe dieser Mann die Gegenstände ausgesucht und dafür insgesamt dreimal von dem Ex-Prokuristen und Mehrheitsgesellschafter hohe Geldsummen von den Firmen-Geschäftskonten jeweils in bar erhalten.

Im Anschluss habe der „Einkäufer“ die entsprechenden Rechnungen vorgelegt. Für die Betreuung des Party-Projekts vor Ort, also in Österreich, sei jener Mitarbeiter ebenfalls zuständig gewesen. Von ihm wären schließlich später auch die Fotos des beschädigten Zelts gekommen. Aber leider könne sich der Mann nicht mehr zur Sache äußern.

Da anhand dieser Faktenlage eine Wahrheitsfindung nicht mehr möglich sei und der Angeklagte bereits einen „erheblichen“ Teil des entstandenen finanziellen Schadens erstattet hat, fasste das Schöffengericht schließlich den Beschluss, das Verfahren vorläufig und gegen Bedingungen einzustellen. sr