Interview mit Rainer Röder vom Kreis Viersen „Wir mussten die Genehmigung erteilen“

Interview | Tönisvorst. · Der Kreis Viersen erläutert, warum es für den Bau der zwei Windräder an der L475 zwischen Vorst und Süchteln keine Bürgerbeteiligung gab.

Schon seit 2001 gibt es einen kleinen Windpark auf der „Kempener Platte“ am Rande von Hüls.

Foto: Ja/Norbert Prümen (nop)

(emy) Rainer Röder vom Kreis Viersen erläutert, warum es für den Bau der zwei Windräder an der L 475 zwischen Vorst und Süchteln keine Bürgerbeteiligung gab.

Seit wann beschäftigt Sie das Thema Windräder so akut?

Viersen, Kreis Windkraftanlagen Vorst

Foto: Ja/Norbert Prümen (nop)

Rainer Röder: Es gibt im Kreis Viersen schon seit Jahren Windräder, insgesamt sind es 42. Im Jahr 2015 rückte das Thema erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit, weil die Firma NEW einen Antrag zur Errichtung von vier Anlagen im Bereich Boisheimer Nette gestellt hatte. Seither hat es eine Welle von Anträgen gegeben. Und gegen die zehn Windräder, die wir seit 2015 genehmigt haben, wird geklagt.

Warum reagiert die Öffentlichkeit inzwischen so kritisch?

Röder: Während die Anlagen früher noch um die 100 Meter hoch waren, sind sie inzwischen in der Regel doppelt so hoch. Wir haben auch Anträge für Anlagen, die 240 Meter hoch sind. In der Höhe weht der Wind stärker, entsprechend ist der Ertrag höher. Und die Verbundmaterialien, die heute verwendet werden, lassen andere Höhen als früher zu. Eine 200 Meter hohe Anlage in der Nähe des eigenen Grundstücks muss man erst mal akzeptieren – auch wenn man gegen den Klimawandel ist. Die Leute wollen ihren schönen freien Blick behalten. Und sie sorgen sich darum, ihr Grundstück könnte durch die Anlage an Wert verlieren. Das ist nachvollziehbar. Die Bürgerinnen und Bürger haben auch den Eindruck, dass sie einfach übergangen werden. Sie wollen mitbestimmen. Darum kritisieren sie dann den Kreis, der als Genehmigungsbehörde fungiert. Was manche aber nicht wissen: Es steht gar nicht in der Macht des Kreises, die Bevölkerung abstimmen zu lassen. Das steht nämlich nicht in den Spielregeln, an die wir uns zu halten haben.

Die da lauten?

Röder: Wenn eine Firma nur zwei Windräder errichtet, wie hier in Tönisvorst, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Bestenfalls könnte der Antragsteller das freiwillig machen. Erst ab 20 Anlagen muss die Öffentlichkeit laut Bundesimmissionsschutzgesetz beteiligt werden. Auch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sagt: Werden weniger als drei Windräder gebaut, muss nicht geprüft werden, ob die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Der Kreis hat die Unterlagen des antragstellenden Unternehmens zu prüfen. Ist rechtlich alles in Ordnung, müssen wir die Anlagen genehmigen. Ob der Kreis die Windräder an dieser Stelle gut findet oder nicht, spielt keine Rolle. Das wissen manche Bürger aber nicht.

Und so ein Windrad kann man aufstellen, wo man will?

Röder: Eigentlich sollen die Windräder in speziellen Konzentrationszonen errichtet werden, die die Städte und Gemeinden dafür in ihren Flächennutzungsplänen ausweisen. So hat es auch die Stadt Tönisvorst gemacht. Nun ist es aber so, dass die Flächennutzungspläne der heutigen Rechtsprechung meistens nicht mehr genügen.

Was bedeutet das?

Röder: Die Gerichte beurteilen einen Flächennutzungsplan, der vielleicht vor 20 Jahren erstellt wurde, nach heutigen Maßstäben. Und sie prüfen, ob die Gemeinde bei der Veröffentlichung des Flächennutzungsplans damals vielleicht einen Fehler gemacht hat. Kaum ein Flächennutzungsplan hält den strengen Maßstäben der Gerichte stand. Das hat zur Folge, dass die Gemeinden die Unternehmen auch nicht dazu zwingen können, ihre Windräder in den Konzentrationszonen zu errichten. Die Folge: Das Unternehmen kann die Windräder dort aufstellen, wo es möchte. Wenn wir als Kreis schon absehen können, dass der Flächennutzungsplan einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird, können wir das Unternehmen nicht anweisen, seine Windräder trotzdem in einer ausgewiesenen Konzentrationszone aufzustellen.

Warum nicht?

Röder: Das Unternehmen weiß so gut wie wir, dass ältere Flächennutzungspläne vor Gericht kaum standhalten. Es würde also dagegen klagen, in der Konzentrationszone bauen zu müssen. Gewinnt es, müsste der Kreis ihm Schadensersatz für die Zeit zahlen, in der es wegen der Klage nichts verdienen konnte. Hier geht es um hohe Millionenbeträge, die letztlich vom Steuerzahler stammen. Das können wir nicht machen. Und am Ende, wenn das Gericht den Flächennutzungsplan kippt, dürfte das Unternehmen seine Windräder dann ja doch dort aufstellen, wo es ursprünglich wollte – ob der Kreis sich das nun gewünscht hat oder nicht.

Was tun Sie also?

Röder: Der Kreis als Genehmigungsbehörde muss genau hinsehen, ob die Flächennutzungspläne der betroffenen Kommunen nach den Kriterien unseres Oberverwaltungsgerichts tatsächlich haltbar sind. Und das sind sie in der Regel nicht.

Wie ist das im Fall Tönisvorst?

Röder: Der Bürgermeister kennt die Lage. Darum hat er auch sein Einvernehmen zum Bau der Windräder gegeben an dem Ort, den der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf vorsieht und an dem das Unternehmen nun auch baut.

Wie ging es weiter, nachdem der Bürgermeister das Einvernehmen erteilt hatte?

Röder: Im Januar 2019 hat der Kreis die Genehmigung erteilt. Da es dem Gesetz nach ein nichtöffentliches Verfahren ist, kann die Politik nicht einschreiten. Sie kann nicht sagen: Wir möchten an dieser Stelle keine Windräder. Die Entscheidung ist bindend und keine Ermessenssache des Kreises oder der Stadt.

Wie ist es dazu gekommen, dass die Situation jetzt so ist, wie sie ist?

Röder: Nachdem die Bürger aktiv geworden sind, hat sich auch die Politik in Tönisvorst massiv gegen die beiden geplanten Windräder gewandt. Der Stadtrat hat beschlossen, die Stadt müsse sich mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehren. Der Bürgermeister war an diesen Beschluss gebunden und hat gegen unsere Genehmigung geklagt. Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht den Normenkontrollantrag abgelehnt. Eine neue Chance, den Bau der Windräder doch noch zu verhindern, sah der Bürgermeister, als die Firma einen Änderungsantrag stellte.

Was beinhaltete der?

Röder: Der ursprünglich gestellte Antrag, den wir genehmigt hatten, bezog sich auf ein älteres Modell. Der Antragsteller plante nun mit einem neueren Modell. Darum ging also ein Änderungsantrag beim Kreis ein. Der Tönisvorster Bürgermeister hat die Chance genutzt, diesmal sein Einvernehmen nicht zu erteilen, um den Bau zu stoppen. Aber da das neue Modell sich von Größe und Standort nicht von dem bisher geplanten unterschied, mussten wir uns über sein Nein hinwegsetzen und die Genehmigung ein zweites Mal erteilen. Wieder hatten wir dabei keinerlei Ermessensspielräume.

Wenn der Kreis der falsche Adressat für Proteste ist: Wie könnten die Bürger den Bau der Windräder verhindern?

Röder: Ein privater Bürger kann sich nur juristisch wehren, wenn er von dem Windrad in seinen persönlichen Rechten betroffen ist, also etwa vom Schattenwurf, Lärm oder von „optischer Bedrängung“. Dies kann zu Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten führen. Private Bürger, die gar nicht neben den Windrädern wohnen, haben hingegen keine Chance, sie zu verhindern. Auch dann nicht, wenn sie wegen des Artenschutzes oder Verstoßes gegen Planungsrecht klagen wollen. Denn das ist nicht Sache von Privatpersonen. So sind die Gesetze. Das bedauere ich.

Warum?

Röder: Da die Verfahren so komplex sind, werden viele Bürger, die eine Niederlage vor Gericht erleiden, enttäuscht. Das kann zu Staatsverdrossenheit führen. Aber was den Kreis und seine Rolle in dem Verfahren betrifft, muss man verstehen: Wir agieren in einem ganz engen rechtlichen Korsett. Wenn der Betreiber alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hat und alles stimmt, muss der Kreis ihm die Anlage genehmigen. Das ist die Rechtslage. Für manche Bürger sind wir trotzdem die Bösen.

Hat es denn jemals einen Fall gegeben, in dem Windräder dauerhaft verhindert worden sind?

Röder: Bislang wurden im Kreis Viersen weder Windräder verhindert noch zurückgebaut.

Was kommt dann jetzt für Tönisvorst noch?

Röder: Die Anlagen werden jetzt gebaut. Sie werden vermutlich auch in Betrieb gehen. Denn dass die Klagen dagegen erfolgreich sind, scheint aus Sicht des Kreises nicht besonders wahrscheinlich.