Wahlen 2020 im Kreis Viersen: Anmeldefrist für Parteien und Bürgermeisterkandidaten vorbei Größere Auswahl als 2014

Kempen/Grefrath/Tönisvorst/Willich · Die Anmeldefrist für Bürgermeisterkandidaten und Parteien ist vorbei. Die AfD ist in Kempen und Grefrath dabei.

Am Montagabend war Anmeldeschluss für Parteien und Bürgermeisterkandidaten für die Wahlen am 13. September.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Am Montag um 18 Uhr war Anmeldeschluss für die Parteien, die ihre Kandidaten am 13. September ins Rennen für die Stadt- und Gemeinderäte schicken wollen und für die Bewerber um das Bürgermeisteramt. Insgesamt ist die Auswahl an Bürgermeisterkandidaten, Parteien und Wählergemeinschaften seit der letzten Wahl im Jahr 2014 gestiegen. So gibt es in Tönisvorst noch als vierten Bürgermeisterkandidaten den parteilosen 52-jährigen Thomas Keymel (Lesen Sie mehr dazu auf S. 28).

Dazu hat in Kempen und Grefrath die Alternative für Deutschland (AfD) jeweils eine Kandidatenliste eingereicht. Die Partei hat einen gemeinsamen Ortsverband für beide Kommunen. Die Rechtspopulisten hatten sich in Viersen und Nettetal schon vor einiger Zeit positioniert. In Grefrath hat die AfD für zehn der 16 Wahlbezirke Kandidaten aufgestellt. In der Niersgemeinde tritt weiter neben CDU, SPD, Grünen, FDP noch die neue „Wählergemeinschaft für Grefrath-Oedt-Vinkrath-Mülhausen, Gemeinsam Offen Vielfältig Mehr“, kurz GOVM, an.

In Kempen werden neben der zuvor genannten AfD die CDU, SPD, Grünen, FDP, Die Linke, die Freien Wähler, ÖDP-Bürgerinitiative Kempen (BIKK) und die Piraten um Wählerstimmen kämpfen.

In Tönisvorst wollen Kandidaten der folgenden Parteien und Wählergemeinschaften in den neuen Rat einziehen: CDU, SPD, Grüne, FDP, Unabhängige Wählergemeinschaft Tönisvorst (UWT), und die Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster (GUT).

Bei der Stadtratswahl in Willich treten in 24 Wahlbezirken die Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP wieder an. Neu auf dem Wahlzettel steht die Wählergemeinschaft „Für Willich“. Sie war Ende 2017 nach dem Austritt dreier Ratsmitglieder aus der SPD-Fraktion entstanden.

Die Wahlausschüsse der jeweiligen Kommunen entscheiden nun über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. In der Regel besteht er aus dem Bürgermeister, sofern er nicht für dieses Amt kandidiert und Vertretern der Ratsfraktionen. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören laut Kempens Stadtsprecher Christoph Dellmans unter anderem die Einteilung in Wahlbezirke (ist bereits geschehen), die Zulassung der Wahlvorschläge sowie nach der Wahl die Feststellung des amtlichen Endergebnisses. Zudem gibt es noch einen Wahlausschuss des Kreises Viersen, so Dellmans: „Dieser entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse der kreisangehörigen Gemeinden.“ Und schließlich gebe es noch einen auf Landesebene. Dieser ist unter anderem für die Beschwerden aus kreisfreien Städten zuständig und für die, „in denen die oberste Aufsichtsbehörde gegen die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags Beschwerde eingelegt hat“.