Stimmabgabe: Per Brief oder persönlich

In Tönisvorst sind zur Bundestagswahl 2017 insgesamt 23 000 Bürger wahlberechtigt.

Foto: Lübke

Tönisvorst. Rund 61,5 Millionen Wahlberechtigte und 299 Wahlkreise gibt es in Deutschland. Einer davon ist der Wahlkreis Nr. 111: Viersen. Darin ist die Stadt Tönisvorst mit 19 Stimmbezirken, sechs Briefwahlvorständen und rund 23 000 Wahlberechtigten vertreten.

Alle diese Menschen können mit ihren beiden Stimmen - Erst- und Zweitstimme - am Sonntag, 24. September, darüber entscheiden, wer in den neuen Bundestag kommt.

Mit der Erststimme wählt man direkt den Vertreter einer Partei aus der eigenen Region, der sich zur Wahl aufgestellt hat: Dieses Direktmandat dient dazu, dass alle Regionen aus Deutschland im Bundestag in Berlin vertreten sind.

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie im Bundestag. Die stärkste Partei stellt dann meistens den Kanzler.

Wo und wann wählt man? Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits an 23 000 wahlberechtigte Tönisvorster gegangen. Darin steht, welches Wahllokal (sprich: Stimmbezirk) für einen zuständig ist — oder wie man Briefwahl beantragen kann, wenn man nicht am Tag selbst wählen möchte.

Wer keine Briefwahl beantragt hat und am Sonntag, 24. September, wählen möchte, für den gilt: Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Darüber hinaus gilt: Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Vorab wichtig: Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wer noch die Briefwahl beantragen möchte, kann dies in Tönisvorst auch über ein Formular auf der Internetseite machen: Einfach auf www.toenisvorst.de und dann „Aktuelles“ klicken. Oder man kann direkt ins Bürgerbüro an der Bahnstraße 15 gehen.

Weitere Informationen findet man auch in den beiden Amtsblättern Nr. 14 vom 17. August 2017 und Nr. 16 vom 31. August 2017. Red