Justiz Tönisvorster Unternehmer wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen

Tönisvorst/Krefeld Auf der Anklagebank des Krefelder Amtsgerichts saß gestern ein Tönisvorster Kaufmann. Dem 49-Jährigen, der bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, wurde gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen zur Last gelegt.

Konkret soll der ehemalige Selbstständige — mittlerweile befindet er sich in einem Angestelltenverhältnis — in der Zeit von Juni bis Dezember 2012, damals als Inhaber einer in Tönisvorst ansässigen Firma, bei einem tschechischen Unternehmen Waren, darunter Wohn- und Bürocontainer inklusive Transportkosten, im Gesamtwert von mehr als 78.000 Euro bestellt haben. Laut Anklageschrift habe der Tönisvorster aber letztendlich, nach mehreren Mahnungen, lediglich rund 11.600 Euro bezahlt. Dem Beschuldigten sei bereits bei Kaufabschluss klar gewesen, dass er nicht in der Lage sein würde, das Geld für die Waren vollständig aufzubringen, so die Staatsanwaltschaft.

Diesen letzten Punkt bestritt der 49-Jährige allerdings. Es sei zwar richtig, dass er die Gegenstände bestellt und schließlich nur einen Bruchteil der geforderten Beträge bezahlt habe. „Als ich die Waren anforderte, lief mein Unternehmen aber recht gut, sodass ich keine Probleme mit der Zahlung sah“, erklärte der Tönisvorster. Natürlich hätte er auch „definitiv“ vorgehabt, die entsprechenden Rechnungen zu begleichen. Diese seien dann aber, zumindest teilweise, erst einige Zeit später bei ihm eingetroffen. „Und da ging es mir finanziell eben nicht mehr so glänzend“, ergänzte der Angeklagte zerknirscht.

Der Richter wies den Beschuldigten darauf hin, dass es bereits im April 2011 Schwierigkeiten gegeben habe. Konkret hatte der 49-Jährige damals einem Ehepaar ein Haus verkauft. Wenig später hätte dieses jedoch „erhebliche Mängel an dem Objekt“ festgestellt und daher eine Summe von insgesamt 630.000 Euro von dem 49-Jährigen zurückverlangt. Den anschließenden Rechtsstreit verlor dieser etwa zwei Jahre später.

„Ich habe nicht geglaubt, dass die Eheleute vor Gericht erfolgreich sein würden“, entgegnete der Mann auf der Anklagebank. Als Kaufmann müsse man aber mit dem „worst case“ rechnen, meinte der Vorsitzende, und dürfe bei einem schwebenden Verfahren nicht „solche hochpreisigen Waren“ bestellen.

Der Richter entschied sich schließlich, die Verhandlung zu vertagen — und zwar unter anderem deshalb, weil parallel noch ein weiterer Prozess gegen den ehemaligen Unternehmer läuft, welchen er sich genauer anschauen möchte.