Gericht Tönisvorster wegen Angriffs mit einem Messer angeklagt

Tönisvorst/Krefeld · Ein 57-Jähriger muss sich am kommenden Donnerstag im Landgericht wegen des Verdachts des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Ein Tönisvorster muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Schwere Vorwürfe erhebt die Staatsanwaltschaft gegen einen 57-Jährigen aus Tönisvorst. Er muss sich am kommenden Donnerstag im Landgericht vor der zweiten großen Strafkammer als Schwurgericht der Anklage wegen des Verdachts des versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung stellen.

Zwei Stichwunden durch ein Messer

Der Angeklagte soll am 3. Oktober 2020 gegen 19 Uhr einen Mann, der als Zeuge vor Gericht auftritt, angegriffen haben. Dieser hatte gerade seinen Wagen abgestellt und wurde von dem Tönisvorster unvermittelt angegriffen. Und zwar mit Schlägen und Tritten gegen die Beine, den Oberkörper, Bauch und Unterleib. Danach soll der Angeklagte zweimal mit einem mitgeführten Messer zu gestochen haben. Laut Pressestelle soll der Zeuge „u.a. eine Stichwunde im Oberbauch mit einer Länge von etwa zehn Zentimetern mit Verlauf in die untere Körperregion und eine zweite Stichverletzung in die linke Flanke des Mittelbauchs mit einer Länge von etwa 15 Zentimetern mit Verlauf in die obere Körperregion erlitten haben“. 

Das Messer hatte laut Staatsanwaltschaft eine Klingenlänge von 12,5 Zentimeter. Weshalb der Angeklagte „den Tod des Zeugen zumindest billigend in Kauf genommen habe“. Er habe erst von dem Verletzten abgelassen, als ihn eine weitere Zeugin weggezogen habe. Daraufhin soll der Angeklagte geflüchtet sein. Er konnte jedoch noch am Tatort von Zeugen identifiziert und dann zu Hause festgenommen worden sein.  Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung am Donnerstag beginnt um 9.15 Uhr im Saal 167 im Landgericht, Nordwall 131.

Es sind Fortsetzungstermine für Dienstag, 16. März, 9.15 Uhr und für Dienstag, 30. März, 13 Uhr, jeweils im Saal 167 angesetzt.