Unfalltod: Hergang ungeklärt

In Clörath hatte ein 24-Jähriger einen Motorrollerfahrer übersehen. Dafür wurde er vom Amtsgericht verurteilt.

Anrath. Eine Erklärung gab es im Vorfeld nicht, und auch die Gerichtsverhandlung brachte keine Aufklärung. Es war ein schöner Sommertag Ende August 2011, als ein 43-jähriger Familienvater aus Anrath sich nur kurz nach 17.30 Uhr auf den Roller seines Sohnes schwang und zu einem Zahnarzt-Termin fahren wollte. Er kam dort nie an und auch nie wieder nach Hause.

An der Kreuzung Vennheide/Viersener Straße wurde er von einem Audi erfasst, der nach links abbiegen wollte. Der Anrather wurde durch die Luft geschleudert, stürzte auf die Fahrbahn und zog sich so schwere Verletzungen zu, dass er noch an der Unfallstelle starb.

Am Montag musste sich der 24-jährige Fahrer des Unglückswagens wegen fahrlässiger Tötung vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. „Ich habe den Rollerfahrer übersehen — aus mir nicht erklärlichen Gründen“, erklärte der junge Mann, der aus Mecklenburg-Vorpommern stammt und in Bochum Elektrotechnik studiert. Er habe keinerlei Eile gehabt, auch eine Blendwirkung der Sonne käme nicht in Betracht. „Ich habe versucht zu bremsen, es war zu spät“, sagte er.

Ein Zeuge stützte diese Darstellung. „Eine ganz klare Geschichte“, betonte dieser. Der junge Mann sei bei Grün angefahren — nach seiner Beobachtung ohne Hektik oder überhöhtes Tempo. „Ich habe auch keine quietschenden Reifen gehört“, erklärte der Mann, der den Unfall vom Straßenrand aus bebachtet hatte. Auch der Rollerfahrer sei nicht schnell gewesen.

Etwas anders schilderte ein weiterer Zeuge den Vorfall. Er hatte mit seinem Wagen hinter dem 24-Jährigen gestanden. Der sei recht zügig angefahren. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass er den Rollerfahrer nicht gesehen hat“, betonte der Rentner. Eine weitere Zeugin wiederum hatte beobachtet, dass der junge Mann nach dem Unfall völlig verstört und verzweifelt gewesen sei. In der Tat habe er sich mehrfach in psychologische Behandlung begeben, schilderte der Student.

Das Ende der Beweisaufnahme nutze er dazu, sich an einen Sohn des Verstorbenen zu wenden: „Es tut mir sehr leid, dass ich so viel Unheil über Ihre Familie gebracht habe, und ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Entschuldigung annähmen.“

Das Urteil: „Er ist schuldig der fahrlässigen Tötung“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Mann wurde zu 120 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt. Damit ist er vorbestraft. Das hatte sein Verteidiger versucht, zu verhindern und maximal 90 Tagessätze gefordert.

„Wir können keine hundertprozentige Aufklärung bekommen, und wir können das Opfer nicht wieder lebendig machen“, sagte die Richterin. Der Sachverhalt sei eindeutig, der Angeklagte habe diesen Unfall verursacht. Sie hob nochmal die Tragik hervor: „Der Mann war kerngesund, er hätte 90 Jahre alt werden können.“